Muss man Chef Gründe für eine Mutter-Kind-Kur sagen?
Muß man auf nachfragen Details zum Antrag mitteilen oder kann man Auskunft verweigern ohne Kündigung befürchten zu müssen?
4 Antworten
Kurwillige Arbeitnehmer müssen den „Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme“ und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Dabei müssen sie ihrem Chef bzw. der Personalabteilung den Bewilligungsbescheid der Krankenkasse und eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Kur vorlegen. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz
Der Arbeitgeber darf nicht „Nein“ zur bewilligten Kur sagen. Auch beim Termin hat er – anders als bei der Wahl des Urlaubszeitraums – kein Mitspracherecht. Eltern, die die Kur längerfristig planen können, machen allerdings sicher keinen Fehler, wenn sie den Termin möglichst so legen, dass die Auszeit nicht gerade in eine betriebliche „Stoßzeit“ fällt – also etwa bei Verkäuferinnen nicht in Zeiten des Schlussverkaufs oder des Weihnachtsgeschäfts. Bei ganz dringendem Kurbedarf ist eine solche Rücksichtnahme natürlich nicht möglich.
Quelle: http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/eltern-kind-kur-sieben-tipps-fuer-arbeitnehmer.php
Ein Kind sollte man schon haben!
@Lohnverrechnung. Danke! Endlich noch jemand der das auch so sieht. Aber "P" hat den ganzen Tag nichts anderes zu tun, bei dieser täglichen Punktezahl, sitzt er von morgens bis abends nur hier und......, was dabei rauskommt sieht man - Sehr viel Unsinn - Aber vorsicht, es gibt einen sehr grossen Freundeskreis
@kleiner r: Wer als Hüter der Qualität auftreten will, sollte bei sich anfangen.
Wie überall ist nicht die Quantität sondern die Qualität entscheidenden. Bei 600 Punkten pro Tag, oft von Google übernommen oder auf wikipedia verwiesen??!! Dann lieber Haus und Grund und vor allem "geistig" auf dem Teppich bleiben. Oder bist Du als Dauerbrenner hier etwas besonderes? Grüsse aus Wien. Urlaub in Grinzing würde Dir bestimmt auch gut tun! Kämst auf andere Gedanken!
Mach Dir keine Sorgen! Ich seh mir demnächst Schloss Neuschwanstein an und bei König Ludwig denk ich nur an Dich!
Für eine Kur ist eine medizinische Notwendigkeit gegeben. Details hierzu müssen dem AG nicht mitgeteilt werden. Genau wie bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem AG die Tatsache vom Arzt bescheinigt genügen, kein Anspruch auf Krankheitsdetails.
Du erhältst für diese Zeit ein Attest vom Arzt, daß sollte genügen-Du musst keine Fragen zu den Gründen beantworten.
super Antwort- manchmal ist das hier der reinste Kindergarten....ist weder lustig noch hilfreich