Betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
Werte Community,
ich bin bei einem ausländischen Arbeitgeber (Sitz außerhalb der EU) angestellt, wohne und arbeite aber ausschließlich in Deutschland, bin also auch in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig und habe einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach §3 Nr. 63 EStG.
Kann man prinzipiell eine Direktversicherung bei einem deutschen Versicherer mit dem ausländischen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließen? Welche gesetzlichen Hürden oder Fallstricke gibt es dabei zu beachten?
Meines Wissens gibt es Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz, deren Schweizer Arbeitgeber bei deutschen Versicherungsunternehmen für ihre in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer eine solche Direktversicherung abgeschlossen haben - es kann aber sein, dass es dazu spezielle Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt.
Wer kann dazu mehr sagen oder hat bereits selbst Erfahrungen gemacht?
1 Antwort
Die Frage hast Du indirekt selbst beantwortet. Da Du in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig bist, kannst Du auch die bAV in Anspruch nehmen, idealerweise, wie Du geschrieben hast, mit einem AG-Zuschuss.
In diesem Fall, also mit AG-Zuschuss, kannst Du defacto diesen Weg der Altersversorgung als sehr sinnvoll erachten, Schichtenvergleich hin und her.
Solltest Du bisher keine bAV haben, so könntest Du maximal 238 € p.M. + 150 € p.M. umwandeln (inkl. AG-Zuschuss), wobei Du für den zweiten Teil ausschließlich Steuerersparnisse in Anspruch nehmen kannst. Demzufolge sollte dieser zweite Teil meistens nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Du nicht Mitglied der gesetzlichen KV bist.
Ich betreue auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland Zweigniederlassungen haben. Dort ist bAV kein Problem.
Woher kommt denn Dein Gehalt, von einem Konto aus dem Ausland oder aus Deutschland ?
Aus dem Ausland (von unserer Hauptniederlassung). In Deutschland haben wir nur eine unselbständige Zweigstelle/Betriebsstätte (keine Körperschaft / keine Firmierung). Sonst wäre die Sache ein bisschen einfacher und jeder Versicherer würde in Frage kommen... ;-)
Dass ich prinzipiell einen Anspruch auf bAV-Entgeltumwandlung habe, ist schon klar. Das Problem ist eher, einen Versicherer zu finden, der einen ausländischen Versicherungsnehmer (und damit Schuldner) akzeptiert (ohne ggf. in steuerliche oder andere rechtliche Problem zu laufen). Bisher sieht es da eher schwierig aus, die meisten deutschen Versicherer sehen einen Sitz des Arbeitgebers in Deutschland voraus.
Meiner Meinung nach ist das "nur" ein Problem der freien Vertragswahl, aber möglicherweise gibt es darüber hinaus ja noch andere Fallstricke oder vergleichbare Lösungsansätze.