Betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Arbeitgeber mit Sitz im Ausland

1 Antwort

Die Frage hast Du indirekt selbst beantwortet. Da Du in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig bist, kannst Du auch die bAV in Anspruch nehmen, idealerweise, wie Du geschrieben hast, mit einem AG-Zuschuss.

In diesem Fall, also mit AG-Zuschuss, kannst Du defacto diesen Weg der Altersversorgung als sehr sinnvoll erachten, Schichtenvergleich hin und her.

Solltest Du bisher keine bAV haben, so könntest Du maximal 238 € p.M. + 150 € p.M. umwandeln (inkl. AG-Zuschuss), wobei Du für den zweiten Teil ausschließlich Steuerersparnisse in Anspruch nehmen kannst. Demzufolge sollte dieser zweite Teil meistens nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Du nicht Mitglied der gesetzlichen KV bist.


fragecaster 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 15:07

Dass ich prinzipiell einen Anspruch auf bAV-Entgeltumwandlung habe, ist schon klar. Das Problem ist eher, einen Versicherer zu finden, der einen ausländischen Versicherungsnehmer (und damit Schuldner) akzeptiert (ohne ggf. in steuerliche oder andere rechtliche Problem zu laufen). Bisher sieht es da eher schwierig aus, die meisten deutschen Versicherer sehen einen Sitz des Arbeitgebers in Deutschland voraus.

Meiner Meinung nach ist das "nur" ein Problem der freien Vertragswahl, aber möglicherweise gibt es darüber hinaus ja noch andere Fallstricke oder vergleichbare Lösungsansätze.

tommy06  20.03.2014, 18:02
@fragecaster

Ich betreue auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland Zweigniederlassungen haben. Dort ist bAV kein Problem.

Woher kommt denn Dein Gehalt, von einem Konto aus dem Ausland oder aus Deutschland ?

fragecaster 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 21:32
@tommy06

Aus dem Ausland (von unserer Hauptniederlassung). In Deutschland haben wir nur eine unselbständige Zweigstelle/Betriebsstätte (keine Körperschaft / keine Firmierung). Sonst wäre die Sache ein bisschen einfacher und jeder Versicherer würde in Frage kommen... ;-)