Ist das Arbeitszeugnis ok?
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Zeugnisentwurf von Verdi erhalten und bin irgendwie noch nicht so richtig zufrieden damit. Kann mir jemand sagen ob das Zeugnis so in Ordnung wäre?
Zeugnis
Frau XY,
geboren XX. Juli XXXX in XY,
trat am 21. August 2017 in die Dienste unseres Hauses. Ihr Einsatz erfolgte als Sachbearbeiterin Kredit Bestandsgeschäft, Voll- und Teilrückzahlung am Standort XY.
Frau XY war mit folgenden Aufgaben betraut:
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Bearbeitung aller Anfragen im Bereich Privatkunden-Ratenkredit, insbesondere umfassende
Bearbeitung von vorzeitigen Rückzahlungen, Widerrufen und Beschwerdefällen
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Sachbearbeitung im System SAP
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Erstellung und Versand von Kundenanschreiben
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Führen ein- und ausgehender Telefonate
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Erledigung aller eingehenden Anfragen zu Ratenkrediten von Kreditnehmern,
Privatkundenberatern und legitimierten Dritten
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Berücksichtigung und Einhaltung der vereinbarten Vertragsinhalte als Dienstleister
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Unterstützung bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Nachwuchskräften und
Hospitanten
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aktive Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen
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teaminterne und -übergreifende Prozessoptimierung
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Unterstützung bei der Aktualisierung von Prozessbeschreibungen
Frau XY verfügt über umfassendes Fachwissen, das sie kontinuierlich ausbaute und bewältigte ihren Arbeitsbereich selbstständig und sicher. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig, systematisch und zielorientiert.
Frau XY war eine ausdauernde und belastbare Mitarbeiterin, die auch bei hohem Arbeitsanfall und unter herausfordernden Arbeitsbedingungen alle Aufgaben konstant gut bewältigte. Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe arbeitete sie sich immer schnell und erfolgreich in neue Themen ein. Sie identifizierte sich mit den übertragenen Aufgaben und zeigte stets Leistungsbereitschaft und Engagement.
Die Qualität erfüllte unsere Ansprüche in vollem Umfang, sodass Frau XY die vereinbarten Ziele gut erreichte. Die Leistungen werden zusammenfassend als gut beurteilt.
Frau XY war eine allzeit freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin, die sich immer gut in das Team integrierte. Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Frau XY zum heutigen Tag im beiderseitigen besten Einvernehmen.
Wir danken Frau XY für die gute Zusammenarbeit. Auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute.
XY, XX. XX. XX
Namen
Funktion
3 Antworten
Das ist eine 3+.
Entsprechend funktioniert der klassische Notencode im Zeugnisdeutsch nach dieser Formel: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…
- Note 1: …stets zur vollsten Zufriedenheit.
- Note 2: …zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
- Note 3: …zur vollen Zufriedenheit.
- Note 4: …zur Zufriedenheit.
- Note 5: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
- Note 6: …Er/Sie hat sich bemüht.
Hier eine Abhandlung insgesamt:
https://karrierebibel.de/arbeitszeugnis-formulierungen-bewertung/
Inhaltlich würde ich das ähnlich wie wfwbinder beurteilen.
Abgesehen davon: Mache dir keinen allzu großen Kopf über das Arbeitszeugnis. Es gibt jede Menge Dinge, die bei der Entscheidung über eine Einstellung viel höher bewertet werden. Arbeitszeugnisse sind inzwischen so extrem positiv verunstaltet, dass man sie kaum noch als Referenz nehmen kann.
Nach meiner Erfahrung wird viel mehr in den Lebenslauf geschaut.
- Hat der Bewerber schon brauchbare Arbeitserfahrungen? (Berufsanfänger?)
- Als was hat er in den letzten Jahren gearbeitet? (Passt die Tätigkeit der letzten Jahre zu der angestrebten Stelle? Hat er überhaupt richtig gearbeitet oder hat er sich von einem Hilfsjob oder Praktikum zum nächsten gehangelt?)
- Hat er oft den AG gewechselt? (Illoyal oder nach kurzer Zeit wieder rausgeschmissen ⇒ man kann sich auf den AN nicht längerfristig verlassen)
- Hat er oft die Art der Tätigkeit gewechselt? (Jemanden, der mal als Lagerarbeiter, mal als Schreiner, mal als Automechaniker, mal als Kraftfahrer gearbeitet hat, kannst man meistens nicht brauchen.)
- Gibt es längere nicht plausibel erklärbare Zeiträume zwischen den Tätigkeiten? (Längere Arbeitslosigkeit ohne erkennbare Bemühungen, diese zu beenden? Sonstige unklare Zeiten - vielleicht nicht erwähnte Krankheit, Knast)?)
Die einzelnen Punkte sind alleine in der Regel kein Ausschlusskriterium, fließen aber in die Gesamtbewertung ein und sollten vor allem spätestens im Vorstellungsgespräch erklärt werden können!
Und wenn dann noch Fragen oder Unklarheiten sind, ruft der potentielle neue AG halt mal den alten AG an. Wenn der sich an den MA erinnert und etwas zu dem sagen kann, ist das meistens positiv. Wenn er sich zu dem MA nicht äußern möchte, sagt das eigentlich schon genug.
Das entspricht der Note 1 bis 2.
2 plus meiner Meinung nach.