Minusstunden durch Feiertag?
Guten Tag,
Ich arbeite eine 25 Stunden Woche im Supermarkt à 3 Tage Dienst die Woche.
Mein Arbeitgeber zählt die Woche rechtlich als 6 Tage Dienst mit ca 4 Stunden pro Tag.
Real arbeite ich aber nur immer drei Tage zwischen 7,5 bis 8,5 Stunden. Einen vierten Tag arbeite ich nur im Falle von Mitarbeitermangel oder zum Nachholen von Minusstunden.
In einer Woche mit einem Feiertag muss ich anstelle von 25 Stunden 20,25 Stunden arbeiten. Das heißt jedoch dass ich nur zwei Tage (ca 16 Stunden) arbeite und als Resultat drei bis vier Minustunden mache.
Das Gleiche passiert wenn mein Dritter Arbeitstag auf einen Samstag fällt und ich unerwartet krank zu Hause bleiben muss. Trotz Krankschreibung mache ich mindestens drei bis vier Unterstunden.
Ist das legal da ich technisch gesehen auf dem Papier eine 6 Tage, 25 Stunden Woche arbeite?
Oder darf ich durch krank sein oder Feiertagen keine negativen Auswirkungen bekommen?
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Mein Arbeitgeber zählt die Woche rechtlich als 6 Tage Dienst mit ca 4 Stunden pro Tag.
Leider ist das so korrekt.
Nicht nur bei Krankheit und Feiertagen, sondern auch durch Urlaub musst Du aufgebaute "Minusstunden" wett machen. Denn die Grundlage Deiner Arbeitszeit (Sollstunden = 25) werden auf alle in der Betriebsvereinbarung potentiellen Arbeitstage (6-Tage-Woche im Einzelhandel) gleichmäßig verteilt.
Bei allen Formen der Abwesenheit (krank, Urlaub, Feiertag) wird die Grundlage (4h pro Tag) zur Berechnung genommen, so auch bei der Lohnfortzahlung (LFZ).
6*4 = 24. Bleibt irgendwie eine Arbeitsstunde im Nirvana hängen...
Dieser Arbeitsvertrag ist für Dich nachteilig. Eine Änderung der Solltage ist für Dich eigentlich unabdingbar. Fraglich ist aber, ob Netto, Rewe & Co. dabei mitspielen. Du bleibst wohl dazu verdonnert, potentiell an allen 6 Tagen für die Arbeit bereit zu stehen.
Und das dann stets gerne verwendete Argument der sog. Gerechigkeie des Arbeitgebers: wir haben die 6-Tage-Woche bei allen Arbeitskräften. Es wird durch die Betriebsvereinbarung keiner besser- oder schlechter gestellt.
Gerechtigkeit war natürlich gemeint. Der AG schwadroniert bei solchen Sachen gerne von Gerechtigkeit für Alle, rechtfertigt damit tatsächlich aber nur seine Knochenmühle .... .
Es gibt zwei mögliche Varianten:
1.) AG vermindert das Monatsgehalt um die Minusstunden und bucht sie damit endgültig aus.
2.) Du arbeitest die Stunden an einem anderen Tag des laufenden Lohnmonats nach und erhältst das reguläre Gehalt.
Versuche dennnoch mal darüber zu verhandeln, aus einer 6-Tage-Woche eine 4-Tage-Woche zu bauen. Man kann im Arbeitsvertrag feste Arbeitstage festschreiben lassen, zB MO/DI/MI/DO oder MI/DO/FR/SA. Dann hast Du einen großen Teil der Last verringert.
Viel Glück dafür!
Verstehe, Danke. Heißt das denn, dass ich in dem Fall von einem Feiertag darauf bestehen könnte einen extra Tag für vier Stunden zu kommen um keine Minusstunden zu machen oder darf ich das nicht, da ich so nicht eingetragen bin im Dienstplan?