Wie bekomme ich das Geld aus meiner Lebensversicherung?
Hallo bin Geschieden und habe Anspruch auf Geld von einer Lebensversicherung. Ich wollte das Geld ausbezahlt bekommen, doch die Versicherung weigert sich mit der Begründung, dass das Amtsgericht eine Interne Teilung also nach Maßgaben der Teilungsordnung über den Versorgungsausgleich übertragen wird?
Diese Versicherung möchte mir eine neue Versicherung andrehen wo ich unterschreiben müßte.
Meine Frage : ich möchte das Geld ausbezahlt bekommen und keine neue Versicherung abschließen. geht das und wie müßte ich das machen?
4 Antworten
Das Amtsgericht bestimmt, wieviel Du von Auszahlungsbetrag bekommst.
Wenn Du keine neuer Versicherung abschließen willst, dann unterschreibst Du einfach keinen Antrag und schmeisst den Vermittler sofort aus dem Haus, falls er derartiges von Dir verlangt. Statt dessen schreibst Du einen Brief an die Versicherung und bittest um die Auszahlung der Summe auf das Konto so und so.
Hallo, ich rate: Das Geld soll Dir aus dem Versorgungsausgleich zufließen ? Dann bekommst Du jetzt kein Geld, sondern es wird ein Teil der Versicherung auf Dich übertragen. Dazu musst Du möglicherweise einen Vertrag als Versicherungsnehmer abschließen. (ohne, dass Du dazu weiter einzahlen must.) Du wirst aber wohl erst im Alter ans Geld kommen.
Oder die Versicherung wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt. Dann hast Du jetzt Anspruch auf Auszahlung.
Viel Glück
Barmer
Stimmt, ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der Vertrag rückkaufsfähig ist...
Frag Deinen Anwalt - wie schon geschrieben hängt es davon ab ob es Versorgungsausgleich ist oder Zugewinn.
Hallo Tiger12345,
hier ist wichtig, ob es sich um einen
Versorgungsausgleich (Erhalt einer späteren Rente) oder einem
Zugewinn (Wahlrecht zwischen Rente und Kapitalabfindung)
handelt.
Sollten noch Fragen bestehen, einfach melden.
Liebe Grüße
Ihr click-clever
Hallo Tiger,
könnte es sich auch um eine betriebliche Altersversorgung handeln, denn diese Beiträge können frühestens zum 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Denn dann macht es auch einen Sinn, dass dieser Verträge entsprechend des Versorgungsanspruchs nach der Scheidung geteilt werden.
Gruß N.U.