geschiedener mann zahlt für seine ex frau unterhalt, die erbt jetzt ein haus (wert ca. € 500.000,-) muß er weiter zahlen?
3 Antworten
Nachehelicher Unterhalt für die Ex-Ehefrau oder Kinder soll eine Kompensation für einen ehegleichen Einkommensstandard erreichen. Dies ist unabhängig von Vermögenspositionen. Der Unterhaltsbetrag ändert sich durch das Erbe daher nicht.
Wenn die Ex-Ehefrau aus der Immobilie nun Mieteinnahmen bezieht, wäre zu prüfen, wie dies zu berücksichtigen ist, da es den Punkt der Bedürftigkeit der Ex-Ehefrau verändert. Sofern sie das Haus selbst bewohnt, kann es zu einer Veränderung der Einbeziehung eines Wohnvorteils kommen.
In diesen Fällen wäre eine neue Unterhaltsberechnung durchzuführen.
Was hat deren Erbe mit einem (gerichtlich) vereinbarten Unterhaltsanspruch zu tun?
Glaubst Du besagter geschiedener Mann würde/ müsste seinen Unterhalt an seine geschiedene Partnerin erhöhen, wenn er z.B. Lottomillonär würde?
Grüß Gott schlappi1964,
der vom Gericht festgelegte Unterhalt soll sicherstellen, dass die Bedingungen der ehelichen Lebensverhältnissen auch nach der Scheidung aufrechterhalten werden können. Für die Berechnung werden die Einkommen der Parteien hinzugezogen. Wenn das geerbte Haus also in irgendeiner Form zu einem weiteren Einkommen der Unterhaltsberechtigten führt, könnte es zu Differenzen bei einer neuen Berechnung kommen. Der Wert des Hauses allein spielt aber bei der Erbschaftssteuer wohl noch eine Rolle.
Das der Unterhaltsanspruch komplett entfällt, wird also wohl eher nicht passieren.