Kann mein Ex Mann seinen Titel gegen mich nach seiner Insolvenz geltend machen?
Hallo zusammen, Ich habe vor langer Zeit mit meinem Mann einen Kredit aufgenommen. Diesen hat er abgeholt und hat 2013 einen Titel gegen mich erwirkt. Anschließend ist er in die Insolvenz gegangen. Was ist den nun mit dem Titel. Muss ich das jetzt noch zurück zahlen oder wie verläuft Ich das jetzt
3 Antworten
Hallo Daniel,
mit Eintritt der Insolvenz verliert eine Person erstens nicht ihre Rechtsfähigkeit und zweitens auch nicht ihre Ansprüche. Denn im Falle einer Insolvenz geht es darum, Gläubigeransprüche bestmöglich zu befriedigen. Dafür muss man sich dann auch bei eigenen Schuldnern bedienen.
Von daher steht die Insolvenz hier der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs aus Kreditverhältnis nicht entgegen.
Wenn er einen Titel gegen Dich hat, dann kann er ihn nicht ohne weiteres geltend machen. Das kann nur sein Insolvenzverwalter tun. Dazu muss der Ex beim Insolvenzverwalter angeben, dass er einen Titel hat. Wenn er das nicht macht, kann er sich strafbar machen.
Aber er kann den Titel nicht selber geltend machen. (Sonst würde eventuell seine Straftat auffliegen.).
Das Dein Ex in Insolvenz gegangen ist, hat mit dem Titel gegen Dich nix zu tun. Natürlich kann Dein Ex die nächsten 30 Jahre die Zahlung verlangen/durchsetzen.
Ja wenn die Insolvenz noch nicht abeschlossen ist und Restschuld-Befreiung noch nicht erteilt wurde, dann ginge das Geld an den IV und wird an die Gläubiger gemäß Insolvenzplan ausgeteilt.
Danke für die Antwort. Aber bedeutet das nicht, dass das Geld was ich ihm gebe direkt an den Insolvenzverwalter geht? Und muss er dem Insolvenzverwalter sagen dass er einen solchen Titel hat und wenn er das nicht gemacht hat kann das Ärger für ihn geben?