Meine Frage ob Bafög zum negativen Anfangsvermögen zählt, wurde ja schon beantwortet, aber meine Rechtsanwältin hat dazu kein Gesetz gefunden. Der Rückzahlungsbrief kam während meiner Ehe an. Meine neue Frage wäre, wieviel müßte ich an Zugewinn bezahlen, wenn ich Bafögschulden von 10.000 € vor meiner Eheschließung hatte. Wobei ich eigentlich ja durch meine Kinderbetreuung die Bafögschulden selbst getragen habe. Danke für eine Antwort.