Hallo zusammen, Ich habe einen Bausparvertrag den in anspare, womit nach Zuteilung mein Dahrlen ( zahle nur Zinsen) bei der Bank abgelöst werden soll. Ich habe das Dahrlen wie auch den Bausparvertrag damals allein abgeschlossen. Ohne Frau. Da ein Ehevertrag über das Haus besteht. Ich habe aber damals für mich und auch für meine Frau eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Wodurch mir dann durch die Bausparkasse gesagt wurde das ich meine Frau mit in den Bausparvertrag aufnehmen muss. Was ja nicht schlimm war. Nun ist es aber so das ich mich Scheiden lasse. Und meine Frau Ansprüche auf den von mir und meiner Frau an die Bank abgetretenen Busparvertag stellt. Nun meine Frage kann sie an den Bausparvertrag, und war damals die Aussage der Bausparkasse sie mit aufnehmen zu müssen richtig ???