Einkommensnachweis Scheidung (Student)?
Hallo, angenommen die Eheleute A (festangestellt) und B (Student) wollen sich nach dem Trennungsjahr scheiden lassen. Die Eheleute einigen sich, sich gütlich zu trennen, also wollen sich nicht gegenseitig auszahlen, es gibt auch keine gemeinsamen Kinder usw., sodass die Scheidung unkompliziert ablaufen sollte (jeder behält seinen Besitz). Drei Fragen dazu:
1. Bei Festangstellten müssen die Einkommen der letzten drei Monate, bei Selbständigen die der letzten drei Jahre offengelegt werden, ist das richtig?
2 . Welche Unterlagen bezüglich seines Einkommens muss B dem Scheidungsanwalt vorlegen, er hat ja 0 € pro Monat, da er studiert. Muss er überhaupt etwas vorlegen?
3 . Ehepartner B war vor einigen Monaten noch selbständig tätig. Tut das noch etwas zur Sache? Muss er das damalige Einkommen noch nachweisen, wenn er zum Zeitpunkt der Scheidung jedoch Studentenstatus hat?
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Für die Scheidungskosten kommt es lediglich auf das addierte Einkommen der letzten drei Monate an.
Wenn du als Student aktuell kein Einkommen hast, dann hast du kein Einkommen. Selbständigkeit oder Nebenjob in den letzten drei Monaten muss jedoch selbstredend angegeben werden.