Kann man eine private Rentenversicherung wirklich nicht kündigen?
Liebe Community, ich habe im Rahmen eines Versorgungsausgleichs in Folge einer Scheidung eine eigene Police einer privaten Rentenversicherung erhalten. Es handelt sich um die sogenannte "Basisrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung als Altersvorsorge" der Nürnberger Versicherung. Der Ausgleichswert wurde in diese Police eingezahlt. Laut Versicherung darf ich weder: selbst in diese einzahlen noch das Geld bei der gleichen Versicherung in eine neue Versicherung investieren. Eine Kündigung ist ebenfalls nicht möglich, mit der Begründung, dass eine beitragsfreie Versicherung nicht kündbar sei. Meine Frage: sind solch starre Verträge tatsächlich rechtens und bindend? Hintergrund: die Versicherung ist so unattraktiv, dass ich das Geld gern anders planen möchte. Wichtig: hier handelt es sich weder um eine Betriebsrente noch ist die Versicherung staatlich gefördert (Rürup- oder Riester). Weitere Info vom Versicherungsschein: "vor Rentenbeginn Investmentbonus, danach dynamische Überschussrente mit jährlicher Steigerung". Vielen Dank für euer Feedback!
2 Antworten
Basisrente und Rüruprente sind ein- und dasselbe. Solche Versicherungen sind unkündbar.
Die Unkündbarkeit der Basisrente ist politisch so gewollt. Es soll so etwas wie ein Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung sein, die ja auch unkündbar ist.
Basisrentenversicherung
Eine Basisrente (=Rürup-Rente) ist unkündbar.
Hast du den Vertrag vor dir liegen? Geht daraus hervor, dass es sich um einen Basisrentenvertrag handelt?
Bei einem Versorgungausgleich müsste hier dennoch eine Übertragung analog zur gesetzlichen Rente stattfinden.
Hi, ja, alles gut! Der Versorgungsausgleich ist bereits vollzogen - und zwar korrekt. Ich wollte den nur kündigen und das Geld sinnvoller anlegen. Aber das geht ja nun nicht...
Rürup dient als Basisversorgung als Ersatz für die gesetzliche Rente wenn dort keine Versicherungspflicht vorliegt.
Ein guter Vertrag mit günstiger fondsgebundener Anlage, auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist eine sinnvolle Anlage.
Für Rürup gilt:
- Lebenslange Rente --> Ja!
- Vermögensaufbau --> Nein!
Sie hat aber definitiv ihre Daseinsberechtigung. Ob sie für dich nun sinnvoll ist, ist eine andere Frage!
Ach so, nur ein anderes Wording. Verstehe! Das ist ja eine miserable Regelung, zumal ich nicht selbständig bin. Aber ich bedanke mich für die turboschnelle Antwort!😊