Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?
Liebe Juristen und Rechtsexperten,
Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.
1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.
2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?
Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße,
Jsmoka
4 Antworten
Der Ehemann muss für alles Aufkommen.
Der Ehemann hat sich verpflichtet für alle Kosten aufzukommen in Bezug auf seine eingereiste Ehefrau.
Dazu gehört Deutschkurs, Wohnen , Essen , Kleidung , Lebensunterhalt , Taschengeld
Mit dem getrennt Leben in 2 Zimmern glaubt natürlich kein Mensch und gilt auch nicht als Trennungsjahr .
Hier empfiehlt sich ein Anwalt .
Die Ehefrau kann sich gleichermaßen einen Anwalt nehmen , und bekommt diesen sogar bezahlt , da sie über keinerlei Einkommen verfügt.
Das würde ich ihr übrigens raten , immerhin hat sie Rechte in Deutschland in Bezug auf Unterhalt :)
Das wird teuer für ihn.
Ganz abgesehen davon, dass Rechtsauskünfte in Deutschland nur von Rechtsanwälten und ansonsten dazu befugten Personen, Vereinen oder Vereinigungen erteilt werden dürfen solltest Du Dir die Frage stellen ob Du den Auskünften von Menschen vertrauen willst von denen Du außer dem lustigen Usernamen nichts weißt.
Deine Fragen erstrecken sich gleich über mehrere Rechtsgebiete. Da ist das Ausländerrecht genau so vertreten wie das Eherecht.
Beim Scheidungsrecht wird es ganz besonders heikel und da würde auch ein Anwalt weitere Informationen brauchen.
Das klingt zum Beispiel so, als ob die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Da ist nicht nur die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland zu prüfen, sondern auch die Zuständigkeit des deutschen Gerichts und wenn die gegeben ist, die Anwendbarkeit deutschen Rechts. Das sind keine Themen die von Laien qualifiziert bearbeitet werden können.
Aber wenn die Dame aus einem nicht europäischen 3.Land eingereist ist und die Hochzeit vor Ort stattfand , gab es einen Ehegattennachzug nach Beantragung und Prüfung und somit ist die Ehe eingetragen
Da eine Scheidung in Deutschland ohne Anwalt nicht möglich ist, sollte man sich einen suchen und diesen aufsuchen.
Der wird dann alle Fragen professionell beantworten.