Versicherungsleistung nach Scheidung
Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.
In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).
Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??
Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."
Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??
Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).
Könnt Ihr mir da Auskinft geben??
4 Antworten
Man muss hier ein paar Dinge unterscheiden.
Wahrscheinlich war Dein Ex-Mann der Versicherungsnehmer und Du in dem Vertrag ebenso versichert. Mit der Scheidung hat sich dies prinzipiell nicht geändert, wenn der Vertrag nicht eine "Ehe" oder zumindest "häusliche Gemeinschaft" voraussetzt. Bis zur Scheidung gilt daher wohl der gemeinsame Vertrag, ggf. sogar darüber hinaus. Die Versicherung hat - da der Schadensfall vor der Scheidung eingetreten ist - auch korrekt ausbezahlt: auf das Konto des Versicherungsnehmers.
Du hast nun zivilrechtlichh einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Betrages, da es sich um eine an Deine Person gebundene Versicherungsleistung handelt. Lediglich das Auszahlungskonto war das Deines Ex-Mannes.
Würde es sich um eine Beitragsrückerstattung handeln, so wären in der Tat Dein Ex-Mann und Du zu je 50% an diesem Betrag zu beteiligen.
Ich würde Dir daher empfehlen, anwaltliche Hilfe zu suchen und die Sache klären zu lassen.
Also: Die Zahlung ist nach der Scheidung erfolgt. Damit auch eindeutig Dir zuzuordnen. Allein die Formulierung ein Anwalt würde 50% für ihn herausholen, spricht Bände über den Charakter. Rechtssicherheit bekommst Du über einen Anwalt. Oder rufe die Versicherung direkt an.
Wir stehen vor dem selben Problem. Die Exfrau ist VN, mein Lebensgefährte ist mitversicherte Person, der beim einem Arbeitsunfall seine Hand verlor, seine EX kassiert die Invalidenrente. Wir mussten uns einen Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen - bekommen noch nicht einmal Auskunft von der Versicherung.
Am Versicherungsvertrag beteilt sind - neben dem Versicherer (VR)) -der Versicherungsnehmer (VN) und die versicherte Person. Möglicherweise war Ihr Mann der VN und Sie die (mit)versicherte Person. Im allgemeinen steht dem VN das Recht auf die Leistung zu: also Ihrem Mann. Ihr Invaliditätsschaden scheint aber erheblich zu sein. Ein Fachanwalt - kein x-beliebiger - könnte hierbei helfen.