Ehemann der deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat und ueber 15 Jahre im Ausland gelebt hat, reist nach Deutschland (für eine Woche) um dort Scheidung einzureichen. Schreiben von Anwaeltin ist von einem Samstag, so dass Ehemann noch nicht einmal seinen Wohnsitz angemeldet haben kann.

Wie lange muss man in Deutschland leben bzw. gemeldet sein, bevor Klage eingereicht werden kann?

Des weiteren hat Kläger Falschangaben ueber das Trennungsjahr gemacht. Letztendlich wurde die Trennung nicht bis vor Reisebeginn vollzogen, da nach deutscher Definition des Trennungsjahrs noch nicht begonnen hatte. Es ist noch ein gemeinsames Konto vorhanden, Ehefrau hat den Haushalt zu 98% geführt, Abendessen und Frühstück zubereitet etc.

Im Ausland war bereits zu diesem Zeitpunkt eine "Divorce from Bed and Board" eingereicht worden.

Würde dieser Schritt bereits als Einleitung der Scheidung gelten? Diese Verfahren wurde nicht bei der Klageeinreichung erwähnt. Da Ehemann aber mittlerweile nach Deutschland gezogen ist, ist diese Klage hinfällig.

Amtsgericht in Deutschland hat Scheidungsunterlagen noch nicht an Ehefrau zugestellt.