bei Scheidung auf Rentanansprüche verzichten - ist das möglich?
ich bin verheiratet und es liegt die Trennung in der Luft. Ich bin seit einigen Jahren selbständig und die Erträge sind passabel. Meine Frau ist angestellt. Kinder haben wir keine.
Sollte es zur Scheidung kommen, dann würden doch auch gegenseitige Rentenansprüche geprüft und es käme bei Renteneitritt zu Ausgleichszahlungen. Ist das korrekt?
Nachdem ich gut genug verdiene, überlege ich, auf diese Ansprüche zu verzichten. Kann man das? Oder ist das gesetzlich so geregelt, dass ein Verzicht nicht möglich ist?
3 Antworten
Bevor ich es abtippe. Hier findest Du alles zu Deiner Frage:
Wenn keine Kinder vorhanden sind und beide Partner auf eigenen Füßen stehen können, ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich eigentlich leicht durchzusetzen
Alles weitere dazu findest Du unter dem Link von gammoncrack.
Kann man das? Oder ist das gesetzlich so geregelt, dass ein Verzicht nicht möglich ist?
Natürlich kann man auf den Versorgungsausgleich - wie auch auf Hausratteilung, Trennungsunterhalt, Zugewinn usw. - verzichten oder mit anderen Verbundsachen verrechnen.
Hättet ihr beide während eurer Ehezeit annähernd gleiche gesetzl. oder private Rentenansprüche erworben bzw. eine Differenz anderweitig ausgeglichen, stimmt dem der Vorsitzende auch zu.
Dass macht allein deshalb Sinn, weil die Berechnungen hierzu sehr kompliziert und vor allem langwierig sind.
G imager761