Haus vor der Ehe bereits besessen in der Ehe verkauft?
Inwieweit wird ein Haus das ich bereits vor der Ehe besessen habe und in der Ehe an meinen Bruder verkauft habe zu meinem Zugewinn angerechnet oder wie verhält sich das Ganze....? Mir wurde gesagt das ich was ich an Wert vor der Ehe hatte auch damit wieder aus der Ehe rausgehe....!?
1 Antwort
Ja, keiner kann ir ein Haus, eine Wohnung usw. wegnehmen, was Du vor der Ehe schon hattest.
Aber ein Wertzuwachs in er Ehezeit geht in die Berechnung des Zugewinns ein.
Wenn Dein Haus bei der Eheschließung einen Wert von 300.000,- hatte (und aus Vereinfachungsgründen auch Schuldenfrei war) und bei Ende der Ehe 400.000,- wert ist, hattest Du 100.000,- Zugewinn. Das wir mit dem Zugewinn der Ehefrau verglichen und unter Umständen musst Du einen "Zugewinnausgleich" zahlen.
Wenn u nun während der Ehe etwas vom Anfangsvermögen verkaufst kommt ja der Verkaufserlös in Dein Vermögen. Es ändert sich also grundsätzlich nichts, denn ob Du nun 350.000,- Euro Immobilie als Vermögen hast, was Anfangsvermögen war, oder 350.000,- Euro an Aktien, die vom Verkaufserlös erworben wurden, ist egal.
Bei einem Verkauf an einen engen Verwandten wird man aber möglicher Weise prüfen, ob Du Dich durch einen besonders geringen Kaufpreis entreichert hast.
Wenn Du also das Haus, was Du mal vor 20 Jahren für 300.000,- gekauft hast, nun für die gleichen 300.000,- an den Bruder gibst, so wird man das eben so ansehen, dass Du den Zugewinn vermeiden willst, um lieber Deinen Bruder anstatt der Ehefrau etwas zuzuwenden.