Fahrkostenübernahme bei Hartz IV Empfänger zum Gerichtstermin
Bin auf Grund Scheidung von Rügen nachBernau b. Bln. gezogen. Habe jetzt einen Gerichtstermin In Stralsund . Kann mir aber die An - und Rückfahrt ( ca. 80.- € ) nicht leisten. Gibt es eine Möglichkeit der Kostenübernahme?
2 Antworten
Zitat aus: http://www.hartziv.org/sonderbedarf-darlehen.html
"Hinsichtlich der Einordnung einmaliger Bedarfe bleibt es dagegen bei der geltenden Regelung. Entstehen für Hilfebedürftige deshalb in bestimmten Lebenssituationen besondere einmalige Bedarfe, können diese auch weiterhin mit den Mitteln des § 24 SGB II befriedigt werden, wenn dieser einmalige Sonderbedarf nachgewiesen wird und die Leistungserbringung erforderlich ist, um den Lebensunterhalt des Hartz IV-Empfängers zu sichern."
Geh mit deinem ALG II- Bescheid, der Ladung und einem Ausdruck der DB-Verbindungs-und Kostendaten zum örtlichen Amtsgericht.
Wenn ich mich recht erinnere, bekommst Du dann deine Fahrtkosten im Voraus ausgezahlt.
Hab das durch Zufall mal vor ein paar Jahren im Geschäftszimmer des hiesigen Amtsgericht mitbekommen. Die gesetzlichen Regelungen dafür kenne ich aber nicht, ebenso wenig, ob das heute auch noch so ist.
.. und nach wie vor kann nicht jeder Sonderbedarf - z.B. Beerdigungskosten oder auch obige Kosten - im Rahmen des SGB II übernommen werden.