Rentenanspruch von Ex in den USA

3 Antworten

Diese Frage kann Dir absolut niemand beantworten. Es fehlen alle Details. Wenn es um Rentenansprüche bei der deutschen Rentenversicherung geht und die Scheidung in Deutschland stattfindet, wäre eine Übertragung von Anwartschaften kein Problem. Wenn die Scheidung in den USA stattfindet und der dortige Rentenversicherungsträger Übertragung von Anwartschaften zuläßt, wäre es auch kein Problem. Schwierig aber wäre die Konstellation Scheidung in Deutschland mit Versicherungsträger in den USA. Da müßte man 2 Prozesse führen.

Allgemein kann man Dir nur den Rat erteilen, Dich in dieser Sache umgehend anwaltlich vertreten zu lassen. Das ist wegen der schwierigen Rechtslage kein Fall für den Anwalt von nebenan und auch von sogenannten Internetanwälten mit ihren großmäuligen Anpreisungen sollte man die Finger lassen. Such nach Fachforen für in Scheidung lebende Menschen und frage dort nach Anwälten die Erfahrung mit internationalen Scheidungsverfahren haben.

Ich habe vor kurzem über einen ähnlich Fall folgendes gelesen:

Das deutsche Gericht hat einen Versorgungsausgleich nicht vorgenommen unter Hinweis auf den §19 des Versorgungsausgleichsgesetzes, das ein Ausgleich nicht möglich wäre, weil die Anwartschaften nicht in Deutschland sondern in den USA zu belegen sind.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Ex - Mann lebt in Alabama. Der Antrag bei dem zuständigen Gericht in Alabama auf Aufteilung der Rente wurde abgelehnt weil das Familienrecht in Alabama die Abänderung eines rechtskräftigen Urteils nur bei Unterhaltsfragen und Sorgerechtsfragen vorsieht.

Welche Anspruchsgrundlage?

in den USA haben die großen Unternehmen eigene Pensionskassen.

Es gibt dann noch die Social Security Association.

Wenn Du seine Sozialversicherungsnummer hast, wende Dich hierher:

http://www.ssa.gov/pubs/retirechart.htm


Sylvie64 
Beitragsersteller
 02.12.2014, 22:12

Die Anspruchsgrundlage ist das wir 23 Jahre verheiratet waren

Snooopy155  02.12.2014, 22:50
@Sylvie64

Welche Antwort hast Du denn von Deinem Anwalt bekommen, der Dich in Deiner Scheidungsangelegenheit vertreten hat? Bei Deiner Scheidung war doch sicher der Versorgungsausgleich auch ein Verhandlungspunkt.