Eine Frage zum Thema Zugewinn Ausgleich?
Hat Ehefrau Anrecht auf Zugewinn Wenn der Ehemann Aktien depot hat das zu Beginn der Ehe 10 k lag bei der Scheidung 100 k
3 Antworten
Die Formel zur Ermittlung des Zugewinns lautet
Endvermögen minus Anfangsvermögen.
Die Differenz ist der Zugewinn, wird für beide Partner berechnet. Und natürlich gehört auch ein Aktiendepot zu den Vermögenswerten für Endvermögen und Anfangsvermögen.
Zugewinnausgleich bedeutet, es sollen beide einen Zugewinn in gleicher Höhe erzielt haben, die Differenz wird ausgeglichen. Wenn er also 90.000 Zugewinn hatte, und sie nur 50.000, dann hat sie Anspruch auf 20.000. Wenn sie einen Zugewinn von 150.000 hatte, hat er Anspruch auf 30.000.
Was war das Anfangsvermögen der Ehefrau udn was war ihr Endvermögen?
Hatte der Ehemann am Anfang der Ehe noch anderes Vermögen udn hat er nun anderes Vermögen neben dem Aktiendepot?
Leben Sie in der Zugewinngemeinschaft, oder haben sie Gütergemeinschaft, oder Gütertrennung vereinbart?
Wenn wir die Angaben haben, können wir es beantworten.
Das ist so nicht beantwortbar. Es fehlt die Angabe zum Güterstand, außerdem kann man nicht nur einen einzigen Vermögenswert nur eines Ehegatten isoliert betrachten.