Besteuerung bei Scheidung und Wiederheirat in einem Jahr!
Hallo! Ich habe ein wirkliches Problem wenige Tage vor Weihnachten am Hals!
Hier die Rahmendaten: Ich bin seit September 2006 geschieden, Steuerklasse 1, 1 Kinderfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen für 2006 45.717,- Euro! Im Jahr 2006 habe ich noch Steuerklasse 3 gehabt und war mit meiner Frau (die jedoch nicht arbeitet!) zusammen veranlagt! Meine Frau hat jedoch kurz nach der Scheidung im Dezember 2006 wieder geheiratet, also im gleichen Jahr der Ehescheidung. Ich muß dazu noch anführen, daß wir Anfang 2006 noch zusammen gelebt haben bis Februar!
Mein zuständiges Finanzamt hat mir nachträglich den Einkommensteuerbescheid von 2006 nun korrigiert und nach dem Grundtarif abgerechnet! Ich solle rund 5.400 Euro incl. Zinsen bis zum 28.01.2010 nachbezahlen! Begründung:" Der Einkommensteuerbescheid 2006 war zu ändern, da Ihre von Ihnen in 2006 geschiedene Ehefrau im Kalenderjahr 2006 wieder geheiratet hat und mit Ihrem neuen Ehemanneine Zusammenveranlagung beantragt hat (§26 Abs. 1 EStG)."
Meine Frage: Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich habe doch auch für das gleiche Jahr 2006 einen Anspruch auf den Splittingtarif, das wäre doch sonst total ungerecht! Gibt es da ein Gesetz dazu? Wie soll ich mich denn verhalten? Ich habe einen nach wie vor guten Kontakt zu meiner ehemaligen Frau! Im Finanzamt ist Weihnachtsurlaub und ich sitze traurig da über Weihnachten!
1 Antwort
Dann wirst Du auch über Sylvester traurig sein.
§ 26 Abs. 1 Satz 2 EStG ist da ganz eindeutig. Wenn einer der Ehegatten im Jahr der Scheidung wieder heiratet und mit dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung vorliegen (und die auch beantragt wird), so bleibt die andere Ehe unberücksichtigt, auch wenn am Anfang des Jahres die Voraussetzungen vorgelegen haben.
Tu mir leid, aber das FA hat recht.