Wann erhalte ich den Rentenanteil meines geschiedenen Mannes?
Ich wurde von Jahren geschieden und bekommen von meinem geschiedenen Mann Rentenansprüche über den Versorgungsausgleich. Ist dieser Betrag bereits berücksichtigt wenn ich Rente bekommen, oder wird er erst fällig, wenn mein Ex-Mann in Rente geht?
3 Antworten
Der Versorgungsausgleich wird normal zum Zeitpunkt oder kurz nach der Ehescheidung ausgeführt. Wenn Du dann später eine aktuelle Rentenauskunft erhältst, ist diese übertragene Rente des Mannes meist dabei. Die Rente selber bekommst Du aber erst, wenn Du persönlich die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllst.
Die übertragenen Ansprüche sind in dem Moment, wo sie auf Deinem Rentenkonto sind, Deine Ansprüche udn zählen wie eigene Beiträge.
Wann immer Deine Rentenansprüche fällig werden, zählen die Beiträge sofort voll. Hat mit Deinem Ex nichts mehr zu tun.
Durch die Neueinstellung der Frage ändert sich weder Sachverhalt noch die Richtigkeit der bisherigen Antworten.
Die RentenAnsprüche/Punkte werden auf das Konto des EMpfängers übertragen und werden damit bei dem eigene Ansprüche.
Sobald er/sie über die Voraussetzung für die Beantragung der Rente verfpügt gehen sie in die Rentenberechnung ein.
Der Ex-Ehegatte(in) hat keine Verbindung mehr damit.
Beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleicht stimmt das. Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, der bisher nicht angesprochen wurde, nicht.