Alleiniger Eigentümer, jedoch gemeinsame Schulden vor Heirat, Zugewinnausgleich bei Scheidung?
Mein Lebenspartner und ich haben gemeinsam in 2008 ein Haus saniert und umgebaut. Da das Eigentum damals im Besitz v. meinen Eltern war, habe ich das Haus ( = Grundstückswert ca. T€ 100) über eine Schenkung erhalten. Die Darlehen (T € 230 haben wir damals schon gemeinsam aufgenommen und auch beide gleichberechtigt getilgt. In 2010 haben wir dann geheiratet. Seit 2012 arbeite ich nur noch in Teilzeit. Insofern kann ich weniger zur Darlehenstilgung ( Mlt. Raten 1300 Euro | mein Anteil 400 Euro) beitragen. Wirkt sich dies für mich negativ auf den Zugewinnausgleich aus?
Und wie wird im Falle einer Scheidung mein Anfangsvermögen ermittelt?
1 Antwort
Du hast 2010 ein saniertes durch Darlehn belastete Immobilie mit in die Ehe gebracht. Der damalige Anfangswert zum Zeitpunkt der Heirat abzüglich des Darlehns ist entscheidend. Du warst ja alleiniger Eigentümer der Immobilie. Das Ihr beide das Darlehn bedient habt, ist eher negativ für den, der nicht im Grundbuch stand. Er hat quasi seinen Beitrag (Geld) verschenkt an Dich. Dafür brauchte er keine Miete zahlen und hat die Immmobilie ja genutzt. Das Du jetzt weniger zur Zahlung beitragen kannst ist nicht so wichtig, da nur der Zugewinn aufgeteilt wird. Laufende Zahlungen, wer was bezahlt hat, spielen keine Rolle.
Vereinfacht gesagt: Zugewinn abzüglich aktueller Schulden geteilt durch 2.