Ladendiebstahl?

Guten Tag,

Ich habe eine Vorladung erhalten wegen angeblichem Ladendiebstahl. Es ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft. Ich schildere erstmal, was passiert ist, bevor ich die Frage stelle.

Ich und ein Kollege von mir wollten uns etwas zu trinken holen. Wir nahmen uns zwei Capri Sonnen und packten sie in die Tasche, da unsere Hände wehtaten. Es war draußen windig und jeder weiß, wie sich die Hand danach fühlt. Ich verstehe komplett, dass das dumm war.

Danach wollten wir zu einer "to go" bzw. Selbstbedienungskasse, um mit der Karte zu zahlen. Wir haben allerdings keine gefunden, da wir das erste Mal in diesem Laden waren. Wir wollten einen Mitarbeiter fragen, fanden aber keinen. Deswegen wollten wir den Kassierer fragen. Auf dem Weg zum Kassierer fingen uns die Security ab, da sie dachten, wir klauen etwas.

Danach passierte halt das Übliche: Die Polizei wurde gerufen und eine Strafanzeige gestellt. Wir haben die Situation der Polizei nicht erklärt, weil wir unter Druck standen. Wir hatten vorher noch nie mit der Polizei zu tun gehabt und wussten nicht, was man da macht. Jetzt, 3 Monate später, kam der Brief mit der Vorladung.

Die Frage, die ich mir jetzt stelle, ist: Was ist das Schlimmste, was passieren kann? Wird die Anzeige fallen gelassen, weil es um 1,60€ ging, die wir angeblich gestohlen haben? Oder was ist das Schlimmste, was passieren kann? Sollen wir die Wahrheit erzählen, was passiert ist, oder sollen wir lügen und einfach sagen, dass wir es klauen wollten, um eine Strafmilderung für Ehrlichkeit zu erhalten, obwohl es halt gelogen wäre?

Zur Info: Ich bin 15, mein Kollege 17. Wäre cool, wenn jemand mir antworten würde, weil ich wirklich keine Ahnung habe, was jetzt passiert. Vielleicht auch, ob man bei der Vorladung jemanden mitnehmen sollte und was gefragt wird.

Danke im Voraus.

Gericht, Polizei, Anzeige, Ladendiebstahl
Dauer Auszahlung Geld von Anwalt?

Hallo,

vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen. Ich habe mir wegen einer Sache einen Anwalt genommen. In der Gerichtsverhandlung wurde entschieden, dass die Gegenseite einen gewissen Betrag X bis zum 6.9 an mich zahlen muss. Der Anwalt meldete sich gleich, dass du Zahlung auf sein Konto gehen würde. Ich dachte mir erstmal nix und habe zugestimmt. Mündlich sagte der Anwalt zu mir, er würde sich melden, wenn das Geld bei ihm eingeht, er überweist es mir dann.

bis zum 6.9 erfolgte keine Meldung weswegen ich bei der Gegenseite nachgefragt hatte: Der Betrag wurde bereits am 15.08 an den Anwalt überwiesen.

ich schrieb meinem Anwalt dann direkt eine Mail, mit Bitte um umgehende Auszahlung.

Die Auszahlung bestätigte er mir dann am Morgen des 8.9. Der Fall sei nun bei Ihnen abgeschlossen.

Ich konnte heute auch einen Zahlungseingang vermerken, was ja gut sein kann, wegen Wochenende usw.

Allerdings dauert eine Überweisung (es ist die selbe Bank) in der Regel ja nicht 3 Werktage bzw. Jetzt noch länger. Ich habe auch Grund dessen, dass er den Eingang der Zahlung auch nicht bestätigt hat ein ungutes Gefühl, dass der Anwalt unsauber arbeitet bzw. sich viel Zeit lässt. Ich hätte mein Geld allerdings doch gerne so schnell wie möglich, um diese lange Streitsache nun endlich abzuschließen.

Wie lange hat denn ein Anwalt Zeit für die Auszahlung?

wie lange würdet ihr ihm noch Zeit geben?

Gericht, Geld, Anwalt
Güteverhandlung Unterhalt Kind?

Ich lebe in der Schweiz, bin Deutscher und habe ein Kind in Deutschland. In der Schweiz verdiene ich zu wenig um Unterhalt an mein Kind zu bezahlen.Die Mutter hat mich vor Gericht gezogen obwohl ich immer ehrlich war und auch gesagt habe das ich das Geld wirklich nicht habe. Ich habe auch wenn das Kind mal etwas gebraucht hat versucht etwas beizusteuern, so weit wie es halt ging. Rechnet man meine finanzielle Lage in der Schweiz aus, lebe ich knapp an der Existenzgrenze. Laut meinem Anwalt habe ich ein Minus von ca. 300.- CHF und bin somit nicht zahlungsfähig. Nun soll ich vor Gericht gehen, ist es möglich das ich da vertretet werde? Es ist eine Güteverhandlung, in der steht persönliches Erscheinen. Nun habe ich auf einer Rechtsseite im Internet gelesen das man sich auch vertreten lassen kann. Ich hatte anfangs auch mein Anwalt gefragt ob ich später dafür vor Gericht muss, er sagte mir das er selbst da auch nicht anreisen werde und eine Vertretung schicken werde. Ist das möglich auch wenn da steht das man persönlich Erscheinen soll? Für mich wäre es ein Weg von 14h mit dem Zug, ich besitze kein Auto und ich müsste da Übernachten was mich alles auch einiges kostet, Geld das ich nicht habe. Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen ob ich da wirklich hin gehen muss? witzig ist auch das man laut Aufstellung genau sieht das ich nix habe, aber klar sie versuchen halt alles.

Gericht, kinder, unterhalt
Angeblichem Seminar angemeldet und nicht teilgenommen? Muss ich jetzt bezahlen?

Moin,

war lange nicht mehr in meiner Mail drin und vor rund 2,5 Wochen bin ich dann in meine Mail reingegangen und dann hab ich ein blaues Wunder erlebt. So zum Thema: Ich soll mich angeblich für einen Seminar Kurs (Lizenz) angemeldet haben und beim Kurs nicht teilgenommen haben und dafür soll ich jetzt ungefähr 750€ zahlen weil ich mich nicht vorher abgemeldet habe ansonsten wird das alles seinem Anwalt gereicht.
Dann hatte ich noch nh Mail von ihm das war paar Tage älter da stand das ich das Geld überweisen soll um am Kurs teilzunehmen, das ist ja nicht passiert dann muss man sich doch überlegen ob da irgendetwas faul ist oder nicht?
Aufjedenfall hab ich den Herrn angerufen und die Sache geschildert, das ich mich nirgendswo angemeldet hab und das sich jemand irgendein Spaß erlaubt hat oder so etwas, danach wurde er etwas laut und meinte das er meinte Daten hat und es beim Anwalt einreichen wird, wer hätte es sonst gemacht ich müsse es zahlen, da wo ich nochmal meinte das ich es nicht zahlen werde hat er mich als sche* Ausländer beleidigt und dann aufgelegt.
So jetzt hab ich mir die Rechnung angeschaut und mein Name stimmt, meine email stimmt, nur meine Adresse stimmt nicht.
Was kann ich jetzt dagegen machen und wie kann ich vorgehen?
Soll ich die 750€ einfach zahlen um jeglichen Ärger zuvermeiden oder soll ich gerichtlich vorgehen?
Also ich hab kein Brief bekommen das ich an einem Seminar teilnehmen werde oder so etwas, hab keine Bestätigung bekommen ich hab auch nichts unterschrieben oder meine Zustimmung hat er auch nicht bekommen.
Es sind 2,5 Wochen her, hab noch nichts bekommen.
danke im Voraus

Gericht, Geld, Anwalt, kosten, Zahlung
AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Gericht, Gläubiger, Inkasso, Recht, Vollstreckungsbescheid
Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht

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