Hat Ehepartner bei Scheidung und Versorgungsausgleich Anspruch auf Riestervertrag?
Hat ein Ehepartner auf Anspruch auf Versorgungsausgleich speziell auf den Riestervertrag des andren Ehegatten? Was wenn nur einer gespart hat und Zulagen erhielt. Wird dann 50:50 gemacht? An das Geld kommt man ja gar nicht ran, wird erst im Rentenalter ausbezahlt.
2 Antworten
Das Gesetz sieht, anders als bisher, nicht mehr in jedem Fall einen Versorgungsausgleich vor.
Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren, wobei das Trennungsjahr hier mit eingerechnet ist, das dies bis zur Einreichung der Scheidung ja abgelaufen sein muss, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur noch auf Antrag eines der Ehegatten vorgesehen. Stellt keiner einen solchen Antrag unterbleibt
http://www.anwalt-scheidung-online.de/versorgungsausgleich.php
Versorgungsansprüche werden im Rahmen des Versorgungsausgleich bewertet und ehezeitlich ausgeglichen. Das bedeutet, daß Versorgungsansprüche, die man aus einem Riester-Vertrag erwirbt, zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt werden. Es wird also z.B. ein Vertrag für den Ehepartner, der keinen Vertrag hatte, abgespaltet.
Geht dies aus irgendwelchen Gründen nicht, so kann auch ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich vorgenommen werden. d.h. ein Ehepartner erhält einen Anspruch auf die Zahlung eines bestimmten Anteils der späteren Rentenzahlungen des anderen.
Ja, so ist es bei Scheidung. Aber nicht bei Riester! Wenn man direkt förderungsfähig ist behält man alles. Da wird nix geteilt. Wenn man indirekt förderfähig ist muss man teilen. Riester ist insolvenzsicher heißt dass man da nicht rankommt.und auch Scheidung ist ein Insolvenzszenariuo