Vermögen bei / nach Scheidung?
Haus auf dem Grundstück der Partnerin gebaut - kurz danach geheiratet / Zugewinn- gemeinschaft - Bauantrag, Finanzierung und Grundbuch alles vor der Heirat auf Partnerin - nach der Heirat nichts geändert - meine Fragen:
- wird im Falle einer Scheidung das Haus bei einer Berechnung zum Zugewinnaus- gleich bei der Ehefrau berücksichtigt (Anfangs- und Endvermögen)?
- fließt das Haus bei der Berechnung eines nachehelichen Unterhaltes bei der Ehe- frau als Vermögen mit ein?
3 Antworten
Wenn ich Anwalt wäre, würde ich mir den Fall wünschen. Gute Werte für die Honorarberechnung und genug Spielraum um sich zu streiten.
Warum halten die Menschen heute nicht mehr die traditionellen Reihenfolgen ein?
Also, das Haus ist Anfangsvermögen der Ehefrau. Nun müsste man noch wissen, wie das Haus finanziert wurde. Gab es bei einem von beiden, oder bei beiden Eigenkapital?
Falls der Ehemann viel Eigenkapital eingebracht hat, wäre die Frage zu klären, war das eine Schenkung an die Ehefrau? Denn ihr gehört das Haus ja allein.
Dann die Tilgung des Kredits. Das und die Wertsteigerung des Hauses sind der Zugewinn in der Ehe, der in den Zugewinnausgleich eingeht.
Wie kommst du darauf, dass es nachehelichen Unterhalt gibt? Wart ihr 30 Jahre verheiratet? Ist sie Erwerbsunfähig? Hat sie keine Ausbildung?
Frag den Scheidungsanwalt.
Um so eine Frage beantworten zu können, braucht es viel mehr Details, was hier im Forum nicht möglich ist.