Mann ALG 1, Frau angestellt und ein Kind, getrennt lebend?

3 Antworten

Das schwierigste an Deiner fRage ist, das wichtige, vom überflüssigen zu trennen.

  1. Ihr lebt getrennt, seit wann? Wenn Ihr Euch erst in 2024 getrennt habt, dann steht Euch für 2024 noch die Zusammenveranlagung zu, Ihr könntet die Steuerklassen noch so lassen wie sie sind, aber auch ändern ung ggf. noch die gemeinsame Einkommensteuererkläriung machen.
  2. Den Mietvertrag für seine Wohnung solltet Ihr schnell auf ihn ändern.
  3. Was bleibt wäre die Frage, ob Du nach trennung der Belastungen ehelichen Unterhalt leisten musst, oder er für das gemeinsame Kind, aber dazu reichen Deine Angaben nicht komplett aus.
  4. Wichtig wäre die Höhe seiner Miete, Dein Nettogehalt nach Wechsel auf Steuerklasse 2, was noch zu zahlen ist außerdem gemeinsamen Kredit (wofür wurde der mal aufgenommen?)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

leider reichen die Zahlenangaben nicht aus, um zum einen nachverfolgbar zu sein... noch man irgendeinen Rat geben könnte...

Also entweder anhängen oder am besten ganz neu die Frage hier reinstellen...mit konkreteren Angaben...

das ist das eine, das andere ist , eventuell könnte www.vatersein.de dir auch helfen, das mir älteste bekannte Scheidung...Unterhalts...und Trennungsforum

Ich heirate dich, dann ist alles wieder gut! 😜😁😎