Mann ALG 1, Frau angestellt und ein Kind, getrennt lebend?
Hallo,
mein Mann (bekommt seit Januar nun ALG 1/918 € im Monat) und ich (angestellt / 2770€ im Monat) leben getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Er wohnt nebenan im selben Haus und hat 1 und 1/2 Zimmer (seit wenigen Monaten angemietet, dieselbe Adresse). Mein Kind und ich wohnen im gleichen Stockwerk nebenan (Hauptwohnung) und haben zwei Zimmer. Nach der Trennung (keine Scheidung) haben wir uns so aufgeteilt, weil es so schwer ist, eine Wohnung zu finden. Beide Mietverträge laufen nur auf meinem Namen, aber die Miete wird noch von seinem Konto abgebucht. Die Kita-Gebühren auch. Er ist bereits im Minus bei seiner Bank. Wir leben getrennt. Ich kümmere mich um das Kind. Steht ihm Wohngeld zu? Und wenn ja, muss er als Untermieter einen Untermietvertrag von der Hausverwaltung erhalten? Oder muss ich für ihn zahlen? Die Miete für die von mir bewohnte Hauptwohnung 690 € und die Kita-Gebühren würde ich sonst übernehmen. Aber wir haben noch einen gemeinsamen Kredit 580 €/mon. , welchen ich abbezahle. Was würdet ihr mir raten? Ich möchte so wenig Kontakt wie möglich zu ihm und eine Scheidung käme finanziell erstmal nicht in Frage. Und ich habe Lohnsteuerklasse 3 , er hat 5. Ist es besser, die Lohnsteuerklasse zu ändern? Danke für jeden gutgemeinten Tipp. Ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und nahe einem Burnout....
3 Antworten
Das schwierigste an Deiner fRage ist, das wichtige, vom überflüssigen zu trennen.
- Ihr lebt getrennt, seit wann? Wenn Ihr Euch erst in 2024 getrennt habt, dann steht Euch für 2024 noch die Zusammenveranlagung zu, Ihr könntet die Steuerklassen noch so lassen wie sie sind, aber auch ändern ung ggf. noch die gemeinsame Einkommensteuererkläriung machen.
- Den Mietvertrag für seine Wohnung solltet Ihr schnell auf ihn ändern.
- Was bleibt wäre die Frage, ob Du nach trennung der Belastungen ehelichen Unterhalt leisten musst, oder er für das gemeinsame Kind, aber dazu reichen Deine Angaben nicht komplett aus.
- Wichtig wäre die Höhe seiner Miete, Dein Nettogehalt nach Wechsel auf Steuerklasse 2, was noch zu zahlen ist außerdem gemeinsamen Kredit (wofür wurde der mal aufgenommen?)
leider reichen die Zahlenangaben nicht aus, um zum einen nachverfolgbar zu sein... noch man irgendeinen Rat geben könnte...
Also entweder anhängen oder am besten ganz neu die Frage hier reinstellen...mit konkreteren Angaben...
das ist das eine, das andere ist , eventuell könnte www.vatersein.de dir auch helfen, das mir älteste bekannte Scheidung...Unterhalts...und Trennungsforum
Ich heirate dich, dann ist alles wieder gut! 😜😁😎