Wohnungschenkung besser vor Heirat?
Ist es besser, seiner Tochter bereits vor der Hochzeit eine Wohnung zu überschreiben, um zu vermeiden, dass im Fall einer eventuellen Scheidung der der Schwiegersohn von dieser Schenkung partizipiert?
3 Antworten
Schenkungen bleiben aussen vor beim Zugewinn. Damit macht es keinen Unterschied, ob das Vermögen - wie genannt - vor oder während der Ehe an die Tochter übergeht.
Zusätzlich wird bei einer Immobilie die Vermögensabgrenzung erzielt durch den Grundbucheintrag. Dort wird wohl nur die Tochter stehen.
Man sollte jedoch folgenden Fall mit berücksichtigen (an den viele nicht denken oder denken wollen), will man den Schwiedersohn nicht an der Immo teilhaben lassen: geht man von einem Todesfall der Tochter aus, so würde der Schwiegersohn durch das Erbe seinen Pflichtteil an der Wohnung erhalten. Das kann umgangen werden durch einen guten Notarvertrag zur Schenkung.
Generell empfehle ich in dem Falle eine Beratung durch den Notar, um den Vertrag so zu gestalten, um das zu erzielen, was erreicht werden soll.
Schenkungen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge und Vermögenserwerb durch Erbe fallen immer dem Anfangsvernögen zu, auch wenn sie während der Ehezeit erfolgen.
Bei einer Scheidung würde der Zugewinn aus der Differenz des Endvermögens zum Anfangsvermögen einschl. Schenkung und Erbe ermittelt, die Wohnung würde den Zugewinn also schmälern.
Wichtig wären vereinbarte Rückauflassungsvormerkungen, also Rückübereignung im Fall von grobem Undank, Insolvenz oder Scheidung zu vereinbaren und sich darüber klar zu sein, dass nach 10 Jahren die Wohnung nicht mehr für die Kosten seines eigenen Pflegeaufwands zur Verfügung steht und sie in den Nachlass der Tochter fällt, verstürbe sie.
Wie jeder Immobilienübergang bedarf es hier ohnehin der notariellen Beurkundung.
Lebzeitige Schenkungen sind also immer riskant, unentgeltliche Nutzungsüberlassung und ein Vermächtniss auf den Todesfall seines unverändert eigenen Vermögenswertes nicht :-)
G imager761
ich denke daß bleibt sich gleich, hab gegoogelt zu dem Thema http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de/Was_Sie_wissen_sollten_wenn_Sie_waehrend_der_Ehe_voraussichtlich_er-hebliches_Vermoegen_durch_Schenkung_Erbschaft_oder_im_Wege_der_vorweggenommenen_Erbfolge_zu_erwarten_haben