Scheidung, gemeinsame Wohnung?
Im Scheidungsantrag steht: "Die gemeinsame Wohnung soll dem Antragsgegner zur alleinigen Nutzung verbleiben."
Wie lange kann ich nach der Scheidung noch in der gemeinsam gemieteten Wohnung bleiben, wenn ich noch keine geeignete Wohnung gefunden habe? Zur Zeit ist es sehr schwierig, etwas zu finden und die Wohnungssuche kann echt dauern.
Gibt es dazu juristische Regelungen?