Wie schnell geht eine Einseitige scheidung durch und was bracht man dafür?
Das beiden lebt seit über 25 Jahren getrennt. Nach 3 Jahren ist ja eine Einseitige Scheidung möglich.
Der Mann wird immer Pflegebedürftiger sodass zu befürchten ist, das es demnächst an sein Erspartes geht und wenn das nicht ausreicht darüber hinaus das Sozialamt eingeschaltet werden muss.
Die Frau will mit der ganzen sache nichts zu tun haben, hat aber Angst das das Sozialamt von Ihr Geld fordert(kleine Rente aber größeres Vermögen). Der Sohn sagt seit Jahr und Tag, das sie sich Scheiden lassen soll, das will sie aber auch nicht, hat Angst, das sie dann auch was von ihrem Vermögen abgeben muß. Wir drehen uns also im Kreis.
Ergo: Was würde sie für die Scheidung benötigen und muß sie dann etwas von Ihrem Vermögen abgeben/ausgleichen.
3 Antworten
man braucht einen Fachanwalt für Familienrecht
zitat
Erstellervor 26 Minuten
Rechtsgeschäfte macht der Sohn mit einer General und Vorsorgevollmacht, die aber nicht Notariel beglaubigt ist.
zitatende
Vollmacht ist nicht gleich Vollmacht...
ich hatte eine notarielle Vollmacht..diese bestand aus finanzieller Vollmacht bzw rechtlicher Vollmacht...
unklar ist, inwieweit die ihre des Sohnes etwas abdeckt...das sollten sie mal dem Anwalt fragen...den sie eh haben sollten...
Hat der mann denn noch eigene Kinder? dann wird das sehr kompliziert...
sie argumentieren... das große vermögen...
haben sie auch ansatzweise eine Vorstellung was so ein Pflegeheim kostet?
aber setzen sie sich besser vorher hin...
sie sollte sich einen Fachanwalt nehmen...der das durchleuchtet...im Forum hier kann man sowas nicht klären...
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt kann einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Es muss also nicht zwingend ein Fachanwalt für Familienrecht sein.
Es ist aber sicherlich empfehlenswert, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, der sich auf das Familienrecht spezialisiert hat.
1.so eine Vollmacht..notariell...kostet nicht viel...ich war damals dabei...erinnere mich da an ca 300 euronen...2016 war das...
2.mmmmh... hört sich an als wenn die Mutter/Ehefrau dementielle Erscheinungen hat...meine mutter hatte demenz, daher wahrscheinlich der trouble mit der mutter, die das nicht mehr koordinieren kann, was da zuhause abgeht...
3.meine mutter hatte PS5 .... wenn der Vater körperlich nicht mobil ist, aber vom kopf her noch klar... ist PS5 sehr sehr unwahrscheinlich... meine mutter lag mehr oder weniger in dauermorphium... selbst da ging PS5 gerade so durch... kann mich noch 2018 an 3700 euronen monatliche kosten erinnern im Pflegeheim... 1500 hatte die Krankenkasse übernommen
4.ich würde zuallererst an die vollmacht gehen... fragen sie einen Notar nach Hausbesuch...kostet extra... aber manche machen das...eine nichtnotarielle vollmacht ist wenig wert... meine komplettvollmacht damals bestand aus ca 30 seiten... finanzielle und rechtliche komplettvollmacht... habe meine mutter noch operieren lassen...da ging nur notarielle vollmacht...ansonsten wäre sie nach chefarzt in wochen verhungert
5.zum abschluß noch das wichtigste... wielange hält ihr Lebensgefährte das aus...? ich habe 24/7 tage gepflegt..knapp 2 jahre... dann war ich körperlich am ende...deswegen ging nur noch Pflegeheim...ich habe noch 3 jahre über den Tot meiner Mutter noch daran zu knapsen gehabt... stehen sie ihrem Lebensgefährten bei sogut es geht... sonst gehts bei ihm in richtung burnout... wie bei mir...damals...
aber sie sollten zuerst das mit der Vollmacht klären...das ist das Geld bei einem notarbesuch definitiv wert...
hier ist ein Finanzforum... wie gesagt ihre Frage sprengt den Rahmen hier... bei erspartem wird das Pflegeheim nicht lange reichen... meine Mutter war 7 monate im Pflegeheim... hatte ohne 600 euronen monatlicher Flüssignahrungskosten runde 60000 gekostet...
ein Onkel hatte das Sozialamt an der Backe...das hat versucht von ihm von seiner Mutter wiederzuholen .... jahre langer streit vorm Gericht...
alles Gute ihnen und ihrem Lebensgefährten
Die Frau braucht für den Scheidungsantrag einen Rechtsanwalt, denn in Familienstreitsachen besteht Anwaltszwang.
Der Rechtsanwalt wird die nötigen Informationen geben, wir können das nicht.
Insofern nur als Hinweis:
Jedes Gericht hat andere Arbeitsauslastung und daher auch unterschiedliche Prozeßdauer.
Hier wird das Gericht sich davon überzeugen wollen, ob der Ehemann überhaupt noch geschäftsfähig ist. Falls nein müßte ein Betreuer bestellt werden was den ohnehin schon sehr langen Prozeß noch mehr verlängert.
Rechtsgeschäfte macht der Sohn mit einer General und Vorsorgevollmacht, die aber nicht Notariel beglaubigt ist.
Ergo lieber alles so lassen und hoffen, das das Geld des Vaters bis Lebensende ausreicht um die Mehrkosten zu Deckeln.
Ob man das so lassen soll wird einem ein versierter Fachanwalt raten können.
Das mit dem Vermögen ist wirklich eine heikle Sache. An sich ist Unterhalt nur aus dem Einkommen zu zahlen. Lediglich in Ausnahmefällen wäre das Vermögen anzugreifen. Nach den mir vorliegenden Informationen erklären manche Sozialämter die Ausnahme zu Regel und sich nur mit anwaltlicher Hilfe dabei bremsen.
Der Mann hat eine hohe Rente, aber nur ein geringes Vermögen 10K, da er zu guten Zeiten das Geld gern bei anderen Frauen gelassen hat, die Frau hat nur eine Kleine Rente von knapp 1000€ dafür aber ein kleines 6 Stelliges Vermögen und soweit ich weis ist alles über 100K anrechenbar. Dem Sohn will sie aber auch nichts vorzeitig Schenken um das Abzuschmelzen.
Sie hat eine sehr hohe Finanzielle Verlustangst. Die ihr auch keiner nehmen kann. Selbst Anlagetipps nimmt sie nicht an, d.h. das Geld ist unangelegt und sie stockt damit Ihre Rente auf. Aber das ist eine andere Baustelle.
Die Lebenserwartung des Mannes ist derzeit unberechenbar, es kann sich um wenige Wochen handeln aber auch um Jahre.
Das mit den 100.000 Euro bezieht sich auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder.
Nun rächt sich, das Ganze nicht früher angeschoben zu haben.
Mit einer pflegebedürftigen Person, die ggf. nicht mehr allein entscheiden kann und ohne dass die Vollmacht beurkun det wurde udn voll umfassend ist, wird es schwierig.
Ich kann @Privatier59 nur zustimmen.
Er hatte immer Angst, das er bei einer Scheidung Rentenpunkte abgeben muss und somit weniger Rente bekommt, sie wollte nichts von ihrem Ersparten an den Mann abgeben, ergo kam es nie zur Scheidung.
Sohn kümmert sich um seinen Vater, soweit möglich, bisher haben fast alle die Vollmacht akzeptiert, wo es nicht ging, ging es dann irgendwie anders.
Aber darum geht es im Moment nicht, sondern um die Frage, ob eine Scheidung Finanziell Sinnvoll ist oder nicht.
Er hatte immer Angst, das er bei einer Scheidung Rentenpunkte abgeben muss und somit weniger Rente bekommt, sie wollte nichts von ihrem Ersparten an den Mann abgeben, ergo kam es nie zur Scheidung.
Ach, die beiden sind Experten für Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Das stand nicht im Sachverhalt.
Ironie aus.
Man kann als Scheidungsfolgesache den Versorgungsausgleich udn den zugewinnausgleich gegeneinander aufheben, wenn es kein großes Missverhaltnis ergibt. Habe ich selbst bei einer meiner 2 Scheidungen gemacht.
Nunja, lassen wir alles wie gehabt und sehen was kommt. Sie hätte ja jetzt auch anrecht auf Witwenrente, wenn er verstirbt und ich sag dir, die wird sie auch nehmen.
Wie rum auch immer, wir werden sehen, wie es weitergeht.
Ich mag mich irren, aber
🤔 ...." anrecht auf Witwenrente"... ☝️dies erscheint mir primärer der Hauptrund für die geschilderte Unentschlossenheit der "Schwiegermutter" 🤷♀️ wer weiß schon, wer von den Beiden zuerst stirbt.... und dann ?Sich heute noch top fit fühlen will nichts heißen !
Nicht selten liest man " plötzlich und unerwartet " !
Das die Vollmacht an einigen Stellen nicht ausreichend ist, ist uns bekannt. Läst sich aber derzeit nur mit hohem Finanziellem Aufwand ändern, da der Mann nicht mehr Mobil ist.
Der Sohn ist das Kind des Paares weitere Kinder gibt es nicht und er steht somit ständig zwischen de Stühlen wenn es um irgendwas geht, was beide Elternteile betrifft.
Was ein Pflegeheim und co kostet ist bekannt und auch gewisse Zeit aus dem Ersparten des Mannes finanzierbar. Aber eben nicht dauerhaft. Der Mann hat derzeit Pflegestufe 4 wird in seiner Wohnung gepflegt derzeit reicht die Rente knapp auf Knirsch um den Eigenanteil aufzufangen , es ist aber ab sofort zu erwarten, das der Eigenanteil steigt weil mehr Pflege gebraucht wird und somit geht es jetzt ans Ersparte. Pfegestufe 5 ist beantragt.
Ps ich bin nur langjährige Lebensgefährtin des Sohnes und Ansprechpartner für die Frau, da Mutter und Sohn sich nicht grün sind. Stehe also genauso dazwischen.