Nachzahlung Erwerbsminderungssrente aus Versorgungsausgleich?
Ich bin von meiner Exehefrau seit Februar 2004 geschieden und beziehe Erwerbsminderungsrente. Erst im März 2013 hat das Amtsgericht den Versorgungsausgleich durchgeführt und meine Rente entsprechend angepasst. Warum erhalte ich keine Rentennachzahlung für den Zeitraum Februar 2004 bis März 2013. Hat jemand eine Gesetzesgrundlage für mich? Danke im Voraus für Rückmeldungen.
1 Antwort
Hallo,
mit einem Aktenzeichen kann ich zwar nicht dienen, habe aber mal für dich gegoogelt
und folgende " Expertenantwort " zu einer ähnlich lautenden Frage gefunden:
" besteht im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits ein Rentenanspruch, wird die Rente im Folgemonat der Entscheidung über den Versorgungsausgleich an um Zuschläge (vorausgesetzt der Ex-Partner ist ausgleichspflichtig) verändert.
Besteht dagegen im Zeitpunkt der Scheidung k e i n Rentenanspruch, wirkt sich der Versorgungsausgleich erst bei einem zukünftigen Rentenanspruch aus; d.h. Rente wegen Erwerbsmindung oder einem Altersrentenanspruch.