Freistellungsauftrag im Jahr der Scheidung?

2 Antworten

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Hallo,

Nach einer Scheidung muss ein vorliegender Gemeinschaftsauftrag durch Einzel-Freistellungsaufträge ersetzt werden. Ihr habt jetzt noch die Wahl, ob im Jahr der Trennung noch die gemeinschaftliche Zinsfreistellung oder bereits getrennte Verrechnung erfolgen soll.

K.


Primus  10.04.2014, 17:26

Ups.... entschuldige bitte, aber ich habe Deine Antwort erst nach dem Abschicken der meinen gesehen :-((

Gaenseliesel  10.04.2014, 18:16
@Primus

......mach dich nicht fertig Primus, alles im grünen Bereich !!! :-))

Auch im Jahr der dauernden Trennung ist noch ein gemeinsamer Freistellungsauftrag möglich.

Soll dieser durch Widerruf wegfallen, müssen beide Noch-Ehegatten unterschreiben.

Ab dem auf das Trennungsjahr folgende Jahr muss dann jeder Ehegatte für sich einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen. Das gilt dann natürlich auch für die Zeit nach der Scheidung.