gemeinsamer Darlehensvertrag nach Scheidung , Exmann zahlt nicht?
Mein Exmann hat mit mir in 1999 eine Wohnung für 99.0000 DM gekauft.
Finanzierung mit 3 Darlehensverträgen. Nach der Scheidung war noch ein Darlehensvertrag über 20.000Euro übrig.Mein Exmann zahlt nichts mehr sondern ich zahle nun die monatlichen Zinsen + das Hausgeld.Leider habe ich das Pfänden der Lebensversichung meines Mannes rausnehmen lassen und meine 5000,- Lebensversicherung ist noch Bestandteil des Darlehensvertrages.
Was kann ich tun ?
3 Antworten
Es sei Dir dringend angeraten Dich gut beraten zu lassen. Die Bank kann von Dir weiterhin die Begleichung der Verbindlichkeiten fordern, denn ihr habt beide den Kreditvertrag unterschrieben.
Versuche auf jeden Fall die restliche Immobilie zu erwerben, denn solange Dein Ex mit im Grundbuch steht, gehört ihm die Hälfte. Nur auf dem Klageweg kannst Du von ihm Dir dann das Geld wieder zurückholen.
USer Snoopy habt ihr schon eigentlich den besten Tipp gegeben. Aber auch noch mal zur Bestätigung von mir: die Bank wird von einem von euch beiden, bei dem was zu holen ist, auf jeden Fall (!) Das Darlehen eintreiben. Sei es wenn du das Haus verkaufen musst. Daher auch von mir der Tipp: Versuche das Haus zu halten. Spreche mit der Bank, dass du den Mann ausbezahlen willst. Dann bist du ihn los. Banken werden sich genau angucken bei WEM was herauszuholen ist.
In allen Fällen: sobald das Haus die Schulden an Wert überschritten hat, würde die Bank auch nicht zögern dein Haus Zwangszuversteigern, wenn ihr den Kredit nicht zurückzahlt, und würde dann den Überschuss an euch beide auszahlen. Lass es also dazu nicht kommen.
Raus kommst du aus dieser Nummer sonst ohne weiteres nicht. Und wenn der Mann auch noch sich quer stellt und seinen Anteil nicht verkaufen will. Dann kannst du ihn per Gerichtsbeschluss „herausklagen“ . Weil er 1. weder seinen Kreditverpflichtungen, noch 2. seinen Sorgfaltspflichten nachkommt.
Empfehlung:
Lass dir vom Grundpfandrechtsgläubiger den Teil der Grundschuld(en) abtreten, die du allein bedient hast.
Auf keinen Fall solltest du die Zahlungen einstellen, damit es nicht zur zwangsweisen Verwertung kommt.
Hast du schon einmal daran gedacht, den Anteil des Ex. zu erwerben, um über die ETW allein verfügen zu können? Oder die Teilungsversteigerung zu veranlassen?
Du solltes dich von einem Fachmann beraten lassen.