Schnellere Scheidung durch falsche Angaben zur Trennungszeit möglich und erlaubt?

3 Antworten

Letztendlich kann ein Gericht nur die Plausibilität prüfen. Getrennt leben kann man auch in einer Wohnung, in der man bis zur Findung von Alternativen (einer zieht aus) verschiedene Zimmer nutzt. Die Angabe des Beginns des Trennungsjahrs ist daher Sache der Eheleute. Wenn diese Übereinstimmen, so wäre auch effektiv ein kürzeres "Trennungsjahr" möglich, jedoch kann dies in Bezug auf den Zeitpunkt einer Vermögensbewertung für den Zugewinnausgleich durchaus einen wesentlichen Unterschied machen, wenn beispielsweise ein Ehepartner in der zusätzlich vorverlegten Zeit noch relevante Einkünfte hatte, die so nicht berücksichtigt werden. Auch für den Versorgungsausgleich können die paar Monate einen deutlichen Unterschied machen, wenn beispielsweise nur einer der Eheleute berufstätig und die Ehe kurz war.

Wenn man sich jedoch einigt, ist fast alles möglich. Daher wäre es sinnvoll, vor der Scheidung einen notariellen Vertrag über die Gütertrennung zu schließen und ggf. Ausgleichzahlungen für den Zugewinnausgleich vorwegzunehmen. Trennungs- und nachehelicher Unterhalt kann ebenso vereinbart werden. Der Versorgungsausgleich wird seinen Weg nehmen müssen, aber dann kann das Scheidungsverfahren zügig und mit einer einzigen, knappen Verhandlung mit Verkündung durchgeführt werden.

Möglich ist das wohl, aber erlaubt ist es mit Sicherheit nicht. Das Scheitern der Ehe muss nachgewiesen werden. Wenn man hierbei falsche Angaben macht, riskiert man, dass das Scheidungsverfahren nicht nur verschoben, sondern ganz eingestellt wird. Die Kosten, die bis dahin entstanden sind, muss man dann selbst übernehmen. Außerdem macht man sich strafbar, weil man falsche Tatsachen vorgespiegelt hat. Insgesamt ist das Risiko also recht hoch. Es empfiehlt sich, das Trennungsjahr abzuwarten, denn das Gericht kann die Angaben durchaus nachprüfen. Viel eher kommt eine einvernehmliche oder einverständliche Scheidung in Betracht. Diese Variante ist ratsam, wenn man Zeit und Kosten sparen möchte. Es gibt hierzu zahlreiche inforemative Seiten im Netz, z.B.bei http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/

Das ist sehr gefährlich und da ihr für eine Scheidung zumindest einen Rechtsanwalt benötigt, wir dieser auch nicht mitmachen. Aber selbst wenn ihr gleich ihm gegenüber bei der Unwahrheit bleibt, so dass er gut gläubig ist, könnte es für euch unangenehm werden, wenn die Sache auffliegt. Denn auch uneidliche Falschaussagen vor Gericht sind strafbar.