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Zugewinngemeinschaft und Erbmasse?

Was gehört in die Erbmasse beim Todesfall eines Ehepartners? Sagen wir 3 Kinder vorhanden. Zugewinngemeinschaft.

Vermögen Verstorbener nur Haushalt, Möble, Kleidung, Elektronik vielleicht 10.000.

Überlebender ist selbständig. Bei Scheidung und Zugewinn würde hier seine Firma, bzw. deren Warenwerte z. B. in Euro 1 Mio (als Waren , nicht Bar oder auf Konto) als Zugewinn gelten, zusätzlich zu seinen regulären Vermögenswerten von ebenso 10.000. Aber wie sieht das beim Todesfall des Partners aus?

Laut Person A ist die Firma nicht Eigentum des Verstorbenen und kann daher auch nicht in die Erbmasse zählen.

Laut Webseite zum Erbrecht gehört es zum Zugewinn und ist damit - alles zusammen, also die 10.000 jeweils von beiden und die Mio Warenwerte. Davon die Hälfte wäre die Erbmasse-> 1.020.000 € / 2 -> 510.000€

Da es nun 2 Optionen gibt Laut Erbrecht (Zugewinn nicht modifiziert) erhält der Überlebende ein zusätzliches Viertel pauschal als Ausgleich. Ist das nur auf die 10.000 bezogen? denn die 2. Option sagt, es wird der Anspruch auf den effektiven Zugewinn geltend gemacht. Sprich die 510.000. Davon wären 2 Viertel dem Partner und der Rest der Erbteil der 3 Kinder. Pflichtteil davon die Hälfte? Kind 1 z.B. Erbteil 1/6... Pflichtteil 1/12?

ps

und ja, einzige Lösung bei Unternehmern um das zu vermeiden ->Gütertrennung, was auch nachgeholt werden kann. Aber darum geht es erst mal nicht.

erbrecht, Zugewinnausgleich
durch kredit zugewinnausgleich schmälern?

Hallo, ich bin neu hier und habe eine recht schwierige Frage. folgender Fall: ein Ehepaar lässt sich scheiden und lebt derzeit im Trennungsjahr,eine gütliche Einigung ist nicht möglich. Im Laufe der Ehe wurden 2 Wohnungen gekauft,welche aber nur über den Ehemann laufen Kredite,Grundbuch (Auflassungsvermerk) auch wurde ein Auto auf Kredit angeschafft. Die Kredite sind derzeit noch am laufen. Nun möchte die Ehefrau eine der Wohnungen haben, obwohl sie keinen Pfennig dazu beitrug und entgegen allen getroffenen und leider nicht beglaubigten Vereinbarungen.

Meine Frage ist,kann sie eine Wohnung verlangen oder nur einen Teil des Wertes der Wohnungen? Weiterhin stellt sich die Frage,da die Kredite/Verbindlichkeiten mit einbezogen werden in der Berechnung,ob man einen weiteren Kredit aufnehmen kann um die Mietwohnung des Ehemannes einzurichten,da die beiden erworbenen Wohnungen vermietet sind,und für eine Heirat mit der jetzigen Lebensgefährtin und dieser neue Kredit dann auch mit in die Berechnung eingeht. Nach Aussage der Anwältin sind alle Verbindlichkeiten die während der Ehe entstehen anrechnungsfähig und da es sich noch im Trennungsjahr befindet und der Scheidungsantrag noch nicht ausgestellt ist sollte es doch möglich sein. Kann man auf diese Weise den Zugewinn etwas schmälern? Ebenso wird mit dem Gedanken gespielt,eine Wohnung auf das Kind aus 1.Ehe zu übertragen um so auch den Zugewinn zu schmälern.

Es mag hart und unfair klingen aber nach diversen gescheiterten Einigungsversuchen und Unterstellungen ist man nicht mehr gewillt mehr als nötig zu zahlen. Vielleicht kann es nachvollzogen werden.

Ich danke für die Hilfe und Antworten im voraus.

scheidung, Zugewinnausgleich

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