Wie bringt man es hin, daß ein Ehepartner auf den Versorgungsausgleich bei Scheidung verzichtet?
Wie schafft man es, daß ein Ehepartner auf den Versorgungsausgleich bei der Scheidung verzichtet? Ist das gesetzlich überhaupt vorgesehen?
3 Antworten
Wenn Du den Versorgungsausgleich umgehen willst, dann müsst Ihr das Gericht davon überzeugen,
dass keiner von Euch im Alter dem Staat zur Last fallen wird,
Ihr müsst den Verzicht in einem notariell beglaubigten Ehevertrag festschreiben und
der Ehevertrag muss zum Scheidungstermin mindestens ein Jahr alt sein.
Möglich ist alles, aber es müßte ein angemessener Ausglich geschaffen werden, sonst würde der Richter vermutlich sehr skeptisch. Also was z. B. Möglich wäre, wenn das Ehepaar ein Haus hatte. Der Mann eine Beamtenpension. Um die Penson nicht zu mindern, überläßt er ihr das Haus. so etwas würde klappen.
Bei einer einvernehmlichen oder einverständlichen Scheidung werden in der Regel die Scheidungsfolgesachen untereinander geregelt. Dazu gehört auch der Versorgungsausgleich. Ein Anwalt hält die getroffenen Vereinbarungen notariell fest, bevor das gerichtliche Verfahren beginnt. Dadurch muss sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen und die Gerichtskosten werden entsprechend eingedämmt. Es ist hierfür nicht zwingend ein zweiter Anwalt notwendig. Diese Vorgehensweise ist durchaus üblich und gesetzlich auch in Ordnung.
Oft wird ein solches Verfahren online angeboten, man sollte jedoch bei der Wahl des Anbieters darauf achten, dass die Kanzlei einen Anwalt in der Nähe des zuständigen Familiengerichtes stellt, anderfalls fallen möglicherweise Reisekosten für den Anwalt an und die Ersparnis ist hin. Für den Raum Bochum und Umgebung gibt es beispielsweise hier ein solches Angebot: www.online-scheidung-anwalt.de