Bausparvertrag
Ich habe mit meinem Mann ein Immobilienkredit zur Finanzierung eines Hauses aufgenommen. Da das Haus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt ist wurde die Finanzierung an entsprechende Bausparverträge gekoppelt. Ein Bausparvertrag ist unter dem Namen meines Mannes gemacht worden. Wie es im Leben manchmal so ist - wir haben uns getrennt, das Haus bewohne ich mit meinen Kindern und den an der Immobilie gebundenen Bausparvertrag meines Mannes, sowie alle weiteren anfallenden Kosten zum Haus zahle ich.
Jetzt zur Frage: Kann ich den Bausparvertrag übernehmen, oder wird dieser nach der Scheidung automatisch an meinen Mann ausgezahlt?
Das würde bedeuten, dass ich die fehlende Summe zur Finanzierung ausgleichen müsste.
Die Scheidung, sowie die Grundbuchumschreibung und Umschuldung steht noch aus.
3 Antworten
Das Stichwort heißt Versorgungsausgleich - ziemlich komplizierte Materie, dazu kommt der Status Gütergemeinschaft oder Gütertrennung.
In diesem Zusammenhang wird geregelt, was mit den Vermögenswerten und den Verbindlichkeiten passieren wird, hinzu kommt noch eine Auf- bzw. Abrechnung bei der Altersvorsorge .
Also dein Problem ist mit deiner Frage nicht lösbar- Bevor es zu einem Termin beim Familiengericht kommt, solltest du dir das alles durchrechnen lassen. Dazu kommt, dass der Richter frei in seiner Entscheidung ist, und deinen Vorstellungen nicht folgen muss - also das ist das größte Risiko: du hast mehr Verbindlichkeiten mit der Chance diese, evtl. dauerhaft, sogar nicht bedienen zu können.
Bausparverträge sind meistens problemlos innerhalb der Familie auf andere Personen zu übertragen.
Ihr seid noch nicht geschieden? Dann würde ich an Deiner Stelle die Bausparkasse (und Deinen Mann) bitten, den Vertrag umzuschreiben.
Habe selbst vor einiger Zeit einen Vertrag an eins der Kinder abgegeben - ging innerhalb 3 Wochen problemlos. Viel Glück b
Vielen Dank. Das war sehr hilfreich. Bleibt nur noch die Hoffnung, dass ich bei meinem Mann nicht auf Widerstand stoße.
Hallo,
grundsätzlich bedürfen Änderungen eines Vertrages - und dazu zählt die Änderung der Vertragspartei - der Zustimmung beider Vertragsparteien. In diesem ist demnach die Zustimmung deines Mannes und der Bank, die den Bausparvertrag abgeschlossen hat, erforderlich. Möglicherweise hat diese Vertragsänderung bereits konkludent stattgefunden haben. Dies könnte sich daraus ergeben, dass du in den letzten Jahren Zahlung zur Erfüllung der Verbindlichkeiten deines Mannes geleistet hat und die Bank diese als Leistung von Dir akzeptiert hat.
Bevor du die Scheidung in die Wege leitest, solltest du dich also am besten um eine schriftliche Anerkennung der Vertragsänderung bemühen.