Unterschlagung der gemeinsammen Post

2 Antworten

Nun, da solche Informationen Euch gemeinsam zustehen, solltest Du Deinen Ehemann darauf hinweisen, dass er wegen § 1451 BGB (Mitwirkungspflicht beider Ehegatten)

Jeder Ehegatte ist dem anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich sind.

Daraus ergibt sich mittelbar die Pflicht, Dich über solche Schreiben unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für Schäden, die Dir durch unterlassen der Pflicht entstehen, ist er Dir zum Schadensersatz verpflichtet.


Doisi 
Beitragsersteller
 24.04.2013, 16:54

Bezieht sich das denn auch auf die Kontoauszüge, wo ich ja Vollmacht hatte bis zu unserer Trennung? Denn ich weiß auch da nicht genau was an Guthaben noch auf dem Konto war, zum Zeitpunkt der Trennung.

Gesetzlich wäre er dazuverpflichtet, alles was auch an dich addressiert ist dir auch zugänglich zu machen. Bei manchen Sachen ist das zwar egal, aber besonder bei offiziellen Dokumenten, die dir eine Frist für irgendwas mitteilen kann das sehr unangenehm werden wenn er es dir vor enthält. Du solltest versuchen die ganzen Einträge bei wichtigen Stellen wie der Stadtverwaltung und dem Bund usw. zu ändern. sonst kannst du echt Problem bekommen. Stell dir vor du regierst mehrfach nicht und bekommst einen Mahnung und Strafe nur weil du es nie gesehen hast...