Hallo,

Ich habe eine Frage, für die ich im Netz keine Antwort finde.
Mein Lebensgefährte hat sich Ende 2018 getrennt, er hat während seiner Ehe ein Haus von seinen Eltern überschrieben bekommen (nur er steht im Grundbuch) in dem er mit seiner Frau und den Kindern gelebt hat und noch mit den Kindern lebt.

Während der Ehe hat er zusätzlich von einem Verwandten Geld geerbt, womit er den Balkon abgerissen und neu hat bauen lassen.
Seine Ex-Frau hat eine Eigentumswohnung.

Erbe/ Schenkung fällt wohl nicht in den Zugewinn (oder?), das ganze ging bisher, auch wegen fast gleichem Gehalt bei 0 auf 0 auf. Rente muss er dann knapp 10€/mtl an sie zahlen.
Jetzt besteht die Ex-Frau auf ein Gutachten des Hauses - wer zahlt dieses Gutachten?

Unterlagen zur Immobilie liegen alle bei Gericht und den Anwälten vor. Seine Anwältin sagt 50:50 - aber das erschließt sich mir nicht.

Im Gegenzug müsste es doch dann auch ein Gutachten über die Eigentumswohnung geben, oder?

Lt Aussage der Ex, hat die Wohnung einen so lächerlich geringen Wert, dass selbst der Richter schmunzeln musste…

geschieden sind die beiden, hierbei geht es nur noch um den Vermögensausgleich