Namensänderung nach Scheidung Türkei?
Hallo,
mein Exmann und ich sind beide türkische Staatsbürger, wir haben nach deutschem Recht geheiratet und uns auch nach deutschem Recht scheiden lassen. Auch haben wir die Scheidung in der Türkei anerkennen lassen. Diesbezüglich warten wir jedoch noch auf den schriftlichen Bescheid aus der Türkei.
Ich frage mich nun wie das mit der Namensänderung sein wird.. kennt sich da vielleicht jemand mit aus?
Ich hatte den Nachnamen von meinem Exmann angenommen, möchte ihn auch behalten bzw. einen Doppelnamen haben. Ist das für die Türkei auch ok? Und wie gehe ich da vor?
Viele Grüße
1 Antwort
Nach Art. 10 I EGBGB unterliegt dein Name dem Recht des Staates, dem du angehörst - also der Türkei. Dort verliert nach Art. 173 TürkZGB die Ehefrau mit der Scheidung ihren in der Ehe geführten Familiennamen und nimmt den vorehelichen wieder an. Etwas anderes ist nur auf Antrag möglich, wenn du ein besonderes Interesse oder einen besonderen Nutzen an dem Namen geltend machen kannst. Wann genau dieses Interesse vorliegt, weiß ich aber leider auch nicht. Informiere dich dafür am besten bei einem Anwalt [Link entfernt] oder vor Ort.
Vielen Dank für die Antwort.. ich habe auch mittlerweile Antwort vom türkischen Konsulat bekommen. Die haben das Selbe geschrieben, ich muss es in der Türkei über das Familiengericht beantragt.