private Rentenversicherung bei einer Scheidung (Versorgungsausgleich)
Wenn ich eine private Rentenversicherung in einer Ehe abschließe, allerdings das Geld einzahle, welches ich vor der Ehe erhalten habe, wie sieht es dann bei einer Scheidung aus bezüglich des Versorgungsausgleichs?
Z.B. ich habe vor der Eheschließung ein Guthaben von 50.000 Euro und zahle davon 20.000 Euro während der Ehe in die private Rentenversicherung ein. Nun habe ich nur noch 30.000 Euro Guthaben.
Danke und Gruß
1 Antwort
Ein fast identischer Fall wurde zu Ungunsten des Ehepartners entschieden, der aus vorehelichem Vermögen Geld in die private RV eingezahlt hat.
"Die private Rentenversicherung war nach Auffassung des BGH auch nicht von der Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, Versorgungs- und Zugewinnausgleich gegenständlich exakt gegeneinander abzugrenzen (BGH, Beschluss v. 11.03.1992, XII ZB 172/90). Zwar habe der Kapitalbetrag der Lebensversicherung ursprünglich zum Vermögen der Ehefrau gehört. Mit Einzahlung in die Rentenversicherung habe der Geldbetrag aber seine güterrechtliche Zugehörigkeit zum Vermögen verloren und stattdessen den Charakter einer Altersversorgung erlangt. Damit gehe einher, dass dieser Wert nicht mehr dem Ausgleichssystem des Zugewinnausgleichs sondern fortan dem Ausgleichsystem des Versorgungsausgleichs zuzuordnen sei."