Ex will mein Eigenkapital nicht wiedergeben?
Hallo, meine Ex und ich haben vor ca 1 Jahr das neu gebaute Haus bezogen. Wir haben beide zu 50% das Darlehen sowie den Grundbucheintrag. Ich habe allerdings zusätzlich Eigenkapital eingebracht. Die einzelnen Kosten dafür haben wir in einer Excel dokumentiert. Nach der Trennung hat sie den Wunsch im Haus zu bleiben sowie meine Hälfte zu übernehmen. Dies ist grundsätzlich ok für mich, wenn ich mein Eigenkapital zurück bekomme. Dies sieht sie aber nicht ein und verweigert dies. Nun ich bin nicht verpflichtet so meine Hälfte an sie abzugeben und dennoch möchte sie nichts mehr mit mir zu tun haben und droht mit der Teilungsversteigerung. Nun bin ich unsicher und befürchte, dass ich so am Ende mit Schulden da stehe ohne noch etwas zu besitzen.
Werden die Eigenkapitalleistungen bei solch einer Versteigerung mit berücksichtigt?
Danke für jeden Hinweis.
2 Antworten
Hallo Tommix,
ja, die Höhe, in der du Eigenkapital eingebracht hast, wird definitv im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.
Wenn du für die Finanzierung des Darlehens Eigenkapital eingebracht hast, das tatsächlich einen Teil der Finanzierung ausgemacht hat, dann wirkt sich das auf den Zugewinnausgleich aus. Denn ohne deine Leistung stündet ihr beide bei 50%. Jeder hat dasselbe hinzugewonnen. Wenn sie dich raushaben will, müsste sie dir 50% des Hauswertes zahlen.
Wenn du allerdings eine Eigenkapitalleistung in Höhe von bspw. 10% des Hauswertes erbracht hast, dann hast du 10% weniger hinzugewonnen (weil mehr gezahlt) und sie 10% mehr hinzugewonnen (weil zu Beginn weniger gezahlt). Somit steht ihr bei einem 40:60-Verhältnis. Dieses muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen werden, indem sie die Hälfte deiner Eigenkapitalleistung zurückzahlt.
Die Drohung mit der Versteigerung ist ein Bluff. Sie hätte dieselben Schulden.
Geh zum Anwalt.
Danke für deine Antwort. Ich denke aber das dies nur zutrifft, wenn man verheiratet ist.