Ex will mein Eigenkapital nicht wiedergeben?

2 Antworten

Hallo Tommix,

ja, die Höhe, in der du Eigenkapital eingebracht hast, wird definitv im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Wenn du für die Finanzierung des Darlehens Eigenkapital eingebracht hast, das tatsächlich einen Teil der Finanzierung ausgemacht hat, dann wirkt sich das auf den Zugewinnausgleich aus. Denn ohne deine Leistung stündet ihr beide bei 50%. Jeder hat dasselbe hinzugewonnen. Wenn sie dich raushaben will, müsste sie dir 50% des Hauswertes zahlen.

Wenn du allerdings eine Eigenkapitalleistung in Höhe von bspw. 10% des Hauswertes erbracht hast, dann hast du 10% weniger hinzugewonnen (weil mehr gezahlt) und sie 10% mehr hinzugewonnen (weil zu Beginn weniger gezahlt). Somit steht ihr bei einem 40:60-Verhältnis. Dieses muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen werden, indem sie die Hälfte deiner Eigenkapitalleistung zurückzahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Tommix 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 20:37

Danke für deine Antwort. Ich denke aber das dies nur zutrifft, wenn man verheiratet ist.

Die Drohung mit der Versteigerung ist ein Bluff. Sie hätte dieselben Schulden.

Geh zum Anwalt.