Schenkungssteuer, Ehe, Scheidung, Zugewinn
während der Ehe hatte ich eine Schenkung, die ja aussen vor ist bei Scheidung. Es besteht Zugewinngemeinschaft.
Während der Ehe wurde auch die Schenkungssteuer getragen, die anfiel mangels Freibetrag/Verwandtschaft zum Schenkenden. Diese Steuer wurde von beiden Ehepartnern getragen.
Wie rechnet man diese Zahlung auf bei einer Scheidung? Ist die zu berücksichtigen und getrennt zu betrachten?
1 Antwort
Der Ehegatte hat also die Schenkungsteuer gertragen. Das ist, höchst originell, dann ja auch wieder eine Schenkung und wird somit in den Zugewinnausgleich einbezogen. Es mindert den Schmerz bestimmt beträchtlich, wenn man wenigstens von seinem guten Geld wieder was zurück bekommt. Urteil dazu gefällig? Aber gerne:
www.scheidungsfix.de/blog/bgh-zu-schenkungen-unter-ehegatten-im-zugewinnausgleich