Scheidung, gemeinsame Wohnung?
Im Scheidungsantrag steht: "Die gemeinsame Wohnung soll dem Antragsgegner zur alleinigen Nutzung verbleiben."
Wie lange kann ich nach der Scheidung noch in der gemeinsam gemieteten Wohnung bleiben, wenn ich noch keine geeignete Wohnung gefunden habe? Zur Zeit ist es sehr schwierig, etwas zu finden und die Wohnungssuche kann echt dauern.
Gibt es dazu juristische Regelungen?
2 Antworten
Da ihr beide die Wohnung gemeinsam gemietet habt, also auch beide im Mietvertrag als Mieter aufgeführt seid, habt ihr auch nach der Scheidung beide noch das gleiche Recht, die Wohnung zu bewohnen.
Was im Scheidungsantrag vom Anwalt als Information an das Familiengericht steht, hat keine rechtliche Bindung. Vermutlich wurde dem Anwalt, der den Scheidungsantrag erstellt hat, mitgeteilt, dass eine solche Einigung erzielt wurde und er hat das dann einfach so im Scheidungsantrag übernommen.