durch kredit zugewinnausgleich schmälern?

2 Antworten

Die Frau kann einen Zugewinnausgleich verlangen. Der ist genau zu berechnen udn da gehen eben alle Punkte ein. Anfangsvermögen, endvermögen, wobei die Immobilien mit dem Wert abzüglich der Belastungen anzusetzen sind.

Einfach einen Kreditaufnehmen, verfängt nciht, denn dafür ist ja dann das Geld oder die Anschaffungen da.

Die gesamte Regelung hier als "Trockentraining" durchzuziehen ist so gut wie unmöglich.

Hallo!

Sollte die zukünftige Ex-Frau auch Angaben zum Vermögen am Trennungstag verlangen und dieses Vermögen eben wesentlich höher sein wegen des da noch nicht aufgenommenen Kredites, sowie der noch nicht dem Kind überschriebenen Wohnung, kann dem Ehemann illoyale Vermögensverschiebung vorgeworfen werden. 

Das bedeutet, sofern der Ehemann, diese Vermögensverschiebung nicht plausibel begründen kann, wird ihm vorgeworfen, die Noch-Ehegattin nur schädigen zu wollen. Dann wird der Zugewinn zum Trennungstag berechnet und muss anhand dieser Berechnung ausgezahlt werden. 

Natürlich werden Vermögenswerte, die zum Anfangsvermögen zählen, nicht ausgeglichen. 

Ich hoffe, das ich ein wenig helfen konnte. Viel Erfolg!