Wer zahlt Gutachten Immobilie?

4 Antworten

Es geht ganz einfach um den Zugewinn.

Die Erbschaften sind Anfangsvermögen. Der Wertzuwachs in der Zeit der Ehe, ist auszugleichen.

Also, war das Haus, als er es erbt 300.000,- wert und ist es heute 360.000,- Wert, so hat er einen Zugewinn von 60.000,-.

War Ihre Eigentumswohnung bei Beginn der Ehe 100.000,- Wert und ist heute 140.000,- wert, so hat sie einen Zugewinn von 40.000,-.

Jetzt kämen noch andere Dinge wie Sparverträge usw., aber das lasse ich mal weg.

Er 60.000,- Euro Zugewinn, sie 40.000,- Euro Zugewinn, Differenz 20.000,- Euro, was er mehr gewonnen hat, also muss er die Hälfte sprich 10.000,- an sie zahlen.

Man kann immer versuchen sich zu einigen. Ist einer damit nicht einverstanden, muss der es schätzen lassen.

Hat er gesagt es ist 360.000,- Wert und der Schätzer sagt, es ist 360.000,- wert, zahlt sie. sagt der Schätzer (und ggf. noch ein gerichtlich bestellter Gutachter, wenn es vor Gericht kommt) es sind 400.000,- Euro, dann zahlt er.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nane1974 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 11:31

Also könnte es passieren, das sie das Gutachten für das Haus und die Wohnung zahlt, oder er das Gutachten für das Haus und sie für die Wohnung? Das ist doch totaler Quatsch und damit ist sie doch nicht gut beraten. Die Anwälte und das Gericht kosten ja auch noch mal Geld und der angesetzte Wert ihrer Wohnung ist tatsächlich viel zu gering und sie würde sich damit selbst schaden. Aber eine 50:50 Lösung ist generell nur Verhandlungsspielraum, nicht gesetzlich so geregelt?

wfwbinder  24.06.2021, 12:08
@Nane1974

Der Zugewinnausgleich als solcher, der ist gesetzlich geregelt. Das Problem sind die Werte, die man ansetzt.

Aber diese Scheidungsfolgesachen, wie auch der Versorgungsausgleich, der aber wohl schon geregelt ist, gehört dazu.

Unterlagen zur Immobilie liegen alle bei Gericht und den Anwälten vor.
Jetzt besteht die Ex-Frau auf ein Gutachten des Hauses - wer zahlt dieses Gutachten?

Wer die Musik bestellt .... bezahlt auch.

Erbe/Schenkung fällt nicht in den Zugewinn, richtig.

Aber die Wertsteigerung während der Ehe schon.

Und das Gutachten sollte auch im Interesse Deines Lebensgefährten sein! Oder soll der gegnerische Anwalt den Wert (schön hoch) schätzen, damit die Ex viel Geld bekommt?

Für die Eigentumswohnung gilt das natürlich ebenso, denn ansonsten könnte Dein Lebensgefährte ja ebenfalls einen wesentlich zu geringen Wert in den Raum schmeißen.

Beide Parteien könnten sich natürlich auch mal zusammenreißen und sich auf einen Wert für das Haus und die Wohnung einigen. Vergleichsmöglichkeiten im Netz gibt es ja zu genüge. Dann spart man sich die Gutachterkosten komplett.

Ansonsten halte ich 50:50 für fair und gerechtfertigt.


Nane1974 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 11:23

fair… er hat ein Haus geerbt, sie eine Wohnung. Sie hat die Wohnung vermietet (während der Ehe) und im Haus gelebt. Die Kinder hat sie bei ihm gelassen. Ich empfinde 50:50 nicht als gerechtfertigt, weil es ja dann insgesamt 6 Gutachten geben wird (3x Haus und 3x Wohnung) und er ihr die Hälfte eines Bausparvertrages auszahlt, der auf beide läuft, aber sie nachweislich nie eingezahlt hat. Ist kein Problem für ihn, weil es rechtlich so ist. Muss man sich nicht streiten, da hat er Pech. Aber sich jetzt an Immobilien usw. zu vergehen, wo man seit Ende 2018 getrennt ist seit März geschieden ist und damit im Juni 2021 anzufangen, find ich Geldmacherei, auch von Seiten ihrer Anwältin. Das kostet ja auch noch die Anwälte und nimmt kein Ende. Der Zugewinn wird ja mit ihrer Immobilie verrechnet und die Investitionen werden verrechnet. Da blieb vorher nix, außer das sie hätte zahlen müssen, wenn er die Schätzung ihrer Immobilie gewollt hätte und so wird es auch enden, denn die Gutachter gehen ja auch vom Vermögen ab und das ist doch sinnfrei.

Die Kosten für das Gutachten zahlt der Beweispflichtige, also hier die Antragsstellerin. Denn sie möchte nachweisen, dass ihr nach dem Zugewinnausgleich Geld zusteht, hierfür bedarf es jedoch eines Gutachtens. Da sie das Gutachten in das Scheidungsverfahren einbringen möchte, muss sie zunächst die Kosten vorstrecken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung