Wie werden Bafögschulden für den Zugewinnausgleich berechnet?
Meine Frage ob Bafög zum negativen Anfangsvermögen zählt, wurde ja schon beantwortet, aber meine Rechtsanwältin hat dazu kein Gesetz gefunden. Der Rückzahlungsbrief kam während meiner Ehe an. Meine neue Frage wäre, wieviel müßte ich an Zugewinn bezahlen, wenn ich Bafögschulden von 10.000 € vor meiner Eheschließung hatte. Wobei ich eigentlich ja durch meine Kinderbetreuung die Bafögschulden selbst getragen habe. Danke für eine Antwort.
1 Antwort
Wenn DEin Anfangsvermögen - 10.000,- war (Bafög) und nun 0,- ist. Das Vermögen Deines Gatten setzen wir mal Anfang und ende auf 0,- (onst gibt e ja keinen Vergeichswert.
also wäre dann 1/2 von 10.000,- Vermögenszuwachs, demnach 5.000,- zahlen.
Das Du wegen Kindererziehung einen Nachlass bekommen hast, ist ja dadurch ausgeglichen, das Du in der zeit von Deinem Gatten mit unterhalten wurdet.