Scheidungseinreichung im Trennungsjahr
Wann kann die Scheidung frühestens eingereicht werden und welche Auswirkung hat dies auf z.B. den Versorgungsausgleich?
Zum 01.01.2011 erfolgte der Auszug des Gatten, das Trennungsjahr dauert also bis zum 31.12.2011.
Was passiert wenn die Scheidung bei Gericht bereits im November eingereicht wird? Wird diese dann direkt dem Ehegatten zugestellt? Ab welcher Frist beginnt dann das Ende des Versorgungsausgleiches?
1 Antwort
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Der Versorgungsausgleich geht ab dem Datum der Heirat, bis der Scheidungsantrag bei Gericht eingeht. Wenn Du also den Antrag früher beim Gericht einreichst, dann ist der Versorgungsausgleichszeitraum weniger. Und wenn Du abgeben mußt, wäre es günstiger für Dich, würde SIE abgeben müssen, wäre es günstiger für Deine zukünftige Ex-Frau,