Geschlossene Gerichtsitzung, Kinder die beteiligt sind dürfen mit rein .?
Hallo meine Mutter lässt sich nächste Woche von meinem Erzeuger Scheiden. Da es sich um eine geschlossene Verhandlung handelt wollte ich fragen ob die betroffenen Kinder in den Zeugenstand gerufen werden dürfen oder eine schriftliche Nachricht der Kinder vorgelesen werden darf.
4 Antworten
Hallo Timon,
das entscheidet ausschließlich das Gericht.
Solltest du in den Zeugenstand berufen werden sollen, wird dich das Gericht darüber informieren. Du kannst, wenn du in den Zeugenstand berufen wirst, auch eine schriftliche Nachricht von dir zunächst verlesen lassen.
Ist das der reine Scheidungstermin? Da gibt es keinen "Zeugenstand". Da sitzt deine Mutter mit RA, der Gegner mit RA, dann gibt es noch kürzen Infoaustausch. Es wird abgefragt, ob die Parteien der Scheidung zustimmen, Antwort "Ja". Irgendwann erklärt dann der Richter mit Angabe der Uhrzeit und des Ortes die Scheidung. Das war's. Total unspektakulär.
Da Ehen heutzutage nicht mehr nach dem Schuldprinzip geschieden werden, sind Zeugen bei einem Scheidungsverfahren unnötig / überflüssig.
Es gibt bei Scheidungen keine Schuldfrage. Da fragt auch niemand nach den Gründen.