Darf der Vermieter Außentreppe entfernen?

3 Antworten

Nein, Du hast die Wohnung mit Treppe und direkten Gartenzugang gemietet.

So einfach kann sich das die Vermieterin nicht machen.

Ich würde ihr das auch so schriftlich und nachweisbar schreiben und ich hätte schon längst unter Fristsetzung zur Reparatur aufgefordert.

Sollte die Vermieterin bzw. deren Handwerker mit dem Rückbau beginnen, ab zum Anwalt, aber dann sofort.

Und wenn es sich um Deinen angemieteten Garten handeln, darf die Vermieterin diesen nicht unangemeldet betreten. Außer im Notfall, der hier aber ja nicht vorliegt.

Wir kennen weder Mietvertrag noch Örtlichkeiten. Daher ist es schwer ein abschließendes Urteil zu fällen.

Ist das wirklich "Dein" Garten oder vielleicht nur der Garten des Hauses der von Dir alleine genutzt wird ohne vertragliche Vereinbarung darüber?

@wilees, der Garten gehört zu meiner Wohnung und die Außentreppe war schon da.