Darf der Vermieter Außentreppe entfernen?

3 Antworten

Nein, Du hast die Wohnung mit Treppe und direkten Gartenzugang gemietet.

So einfach kann sich das die Vermieterin nicht machen.

Ich würde ihr das auch so schriftlich und nachweisbar schreiben und ich hätte schon längst unter Fristsetzung zur Reparatur aufgefordert.

Sollte die Vermieterin bzw. deren Handwerker mit dem Rückbau beginnen, ab zum Anwalt, aber dann sofort.

Und wenn es sich um Deinen angemieteten Garten handeln, darf die Vermieterin diesen nicht unangemeldet betreten. Außer im Notfall, der hier aber ja nicht vorliegt.


Fresel68 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 22:55

Vielen Dank. Dass Gleiche hat sie mit dem Zaun abgezogen. Der Zaun war marode und ist nach und nach umgekippt. Es wurde nichts erneuert. Auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Reaktion. Ich habe mit der Zeit alles zugepflanzt. Jetzt mit der Außentreppe platzt mir allerdings langsam der Kragen.

Fresel68 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 22:40

Genau das ist auch meine Meinung. Ich wäre schon längst zum Anwalt gegangen, wenn die Kosten mein Budget nicht sprengen würden.

Wir kennen weder Mietvertrag noch Örtlichkeiten. Daher ist es schwer ein abschließendes Urteil zu fällen.

Ist das wirklich "Dein" Garten oder vielleicht nur der Garten des Hauses der von Dir alleine genutzt wird ohne vertragliche Vereinbarung darüber?


Fresel68 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 22:34

Nein, es ist mein Garten der auch mit in meinem Mietvertrag steht. Jeder Mieter im Haus hat einen eigenen Garten.

@wilees, der Garten gehört zu meiner Wohnung und die Außentreppe war schon da.