Hallo ich habe vor 2.5 Jahren eine Neubauwohnung vom Bauträger erworben inkl. einer Einbauküche die ich nun vermiete.

Nun ist ein Hahn undicht an der Küche und der Unterschrank samt Armatur muss ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung ich habe 5 Jahre Garantie.

Der Bauträger meint das auf die Küche nur zwei Jahre Garantie sind.

Wie ist hier die Rechtsgrundlage. Danke für eure Antworten

Grüsse